Neues Urteil: Unentgeltliche Wohnungsnutzung durch (Schwieger-)Eltern Steuerlich Nicht Begünstigt
BFH, Urteil v. 14.11.2023, IX R 13/23;
Im Bereich der Einkommenssteuer erweisen sich die Regelungen zur Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte oft als komplex. Ein kürzlich ergangenes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) beleuchtet einen speziellen Fall: die unentgeltliche Überlassung einer Wohnung an die (Schwieger-)Mutter und die steuerlichen Folgen bei einem späteren Verkauf der Immobilie.
Hintergrund
Die Rechtslage Gemäß § 23 EStG
- Kernbestimmungen: § 23 EStG regelt die Besteuerung von Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften. Dies schließt Grundstücksveräußerungen ein, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung maximal zehn Jahre beträgt.
- Subsidiaritätsregelung: Eine Überprüfung, ob ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, ist vorrangig durchzuführen.
Besonderheiten bei der Nutzung zu Wohnzwecken
- Steuerbefreiung: Eine Ausnahme bildet die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken. Wird das Grundstück ausschließlich selbst bewohnt oder im Jahr des Verkaufs und den zwei vorangegangenen Jahren, ist kein privater Veräußerungsgewinn zu erfassen.
Der Entscheidungsrelevante Fall
Sachverhalt
- Klägerprofil: Verheiratetes Paar, gemeinsame Veranlagung zur Einkommensteuer.
- Immobilienbesitz und -nutzung: Erwerb einer Eigentumswohnung im Jahr 2009, unentgeltliche Überlassung an die Mutter der Klägerin bis zu deren Tod Ende 2016.
- Veräußerung: Verkauf der Wohnung 2017 mit Gewinn.
Finanzgerichtliches Urteil
- Entscheidung des FG Düsseldorf: Die Klage wurde abgewiesen. Die unentgeltliche Überlassung der Wohnung an die (Schwieger-)Mutter fällt nicht unter die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken.
- Urteil des BFH: Bestätigung des FG-Urteils, Auslegung des § 23 EStG impliziert keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken in diesem Fall.
Diskussion und Implikationen
Schlüsselaspekte der Entscheidung
- Eigennutzung vs. Überlassung: Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken liegt nicht vor, wenn die Wohnung Dritten überlassen wird, ohne dass der Eigentümer sie selbst bewohnt.
- Ausnahme für kindergeldberechtigte Kinder: Eine Überlassung an kindergeldberechtigte Kinder wird anders bewertet, was auf eine typisierte Unterhaltspflicht zurückzuführen ist.
- Ablehnung der Erweiterung: Eine Ausweitung dieser Regelung auf andere Personen, wie die (Schwieger-)Mutter, wurde abgelehnt.
Mögliche Folgen und Offene Fragen
- Unterhaltspflicht und Wohnnutzung: Es bleibt unklar, ob eine nachgewiesene Unterhaltspflicht die steuerliche Behandlung beeinflussen könnte. Der BFH vertritt eine enge Auslegung, was diese Möglichkeit unwahrscheinlich macht.
- Potenzielle Verfassungsbeschwerde: Ob gegen das Urteil eine Verfassungsbeschwerde eingelegt wird, ist offen.
09.02.2024 - Daniel Eilenbrock
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