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Wann und für wen gilt der Pfändungsfreigrenze?

Was ist der Pfändungsfreibetrag?

NTG24 - Wann und für wen gilt der Pfändungsfreigrenze?

 

In Deutschland gilt für Schuldner ein Pfändungsfreibetrag, der sich verändert, abhängig von der Inflation und von der wirtschaftlichen Situation im Land. Der Pfändungsfreibetrag stellt sicher, dass einem Schuldner trotz Pfändung von seinem Einkommen noch genug Geld zum Leben bleibt. Der aktuelle Pfändungsfreibetrag ist in einer Pfändungstabelle festgelegt. Er kann sich abhängig von der persönlichen Situation des Schuldners erhöhen. Ein Schuldner, der mehrere Kinder hat oder unterhaltspflichtig ist, benötigt eine höhere Pfändungsfreigrenze, da er zum Leben über mehr Geld verfügen muss.

 

Was ist der Pfändungsfreibetrag?

 

Der Pfändungsfreibetrag wird auch als Pfändungsfreigrenze bezeichnet und stellt sicher, dass einem Schuldner trotz Konto- oder Einkommenspfändung noch genügend Geld zum Leben bleibt. Es ist der Betrag, der einer verschuldeten Person von ihrem Einkommen nicht gepfändet werden darf. Nur der Betrag des Einkommens, der den Pfändungsfreibetrag übersteigt, ist pfändbar.

Der Pfändungsfreibetrag muss dem Schuldner sein Existenzminimum sichern und ihm ermöglichen, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Dieser nicht pfändbare Betrag berücksichtigt alle familiären und persönlichen Verhältnisse der betroffenen Person und unterliegt gesetzlichen Bestimmungen.

Gesetzliche Grundlage für die Pfändungsfreigrenze ist die Zivilprozessordnung (ZPO), Paragraf 850c, Absatz 1. Darin ist festgelegt, dass dieser Betrag allein dem Schuldner zusteht und das Einkommen in dieser Höhe unpfändbar ist. Dieser Pfändungsfreibetrag ergibt sich aus der gesetzlichen Pfändungstabelle. So wie sich der Pfändungsfreibetrag ändert, unterliegt die Tabelle den entsprechenden Änderungen.

Der Pfändungsfreibetrag gilt nicht nur für das Einkommen in Form von Lohn oder Gehalt. Er gilt für jede Form von Einkommen, darunter auch für:

- Altersrente

- Witwen- und Witwerrente

- Arbeitslosengeld

- Krankengeld

- Bürgergeld

Der Pfändungsfreibetrag soll sicherstellen, dass die verschuldete Person aufgrund der Pfändung nicht auf Sozialleistungen angewiesen ist. Andererseits soll er gewährleisten, dass die Allgemeinheit nicht für die Schulden dieser Person aufkommen muss. Der Gläubiger hat auf diesen Freibetrag keinen Zugriff.

 

Höhe des aktuellen Pfändungsfreibetrages

 

Als Pfändungsfreibetrag gilt ein Grundfreibetrag, der seit dem 1. Juli 2024 bei 1.492 Euro liegt. Er wurde nach dem Gesetz aufgerundet und beträgt tatsächlich 1.499,99 Euro.

Der Grundfreibetrag gilt für eine alleinstehende Person ohne Unterhaltsverpflichtungen. Er kann sich individuell erhöhen, abhängig von der Zahl der unterhaltspflichtigen Personen. Das Gesetz schreibt abhängig von der Zahl der Unterhaltsberechtigten, bei denen es sich in der Regel um Kinder handelt, folgende Freigrenzen vor:

- eine unterhaltsberechtigte Person: 2.059,99 Euro

- zwei unterhaltsberechtigte Personen: 2.369,99 Euro

- drei unterhaltsberechtigte Personen: 2.679,99 Euro

- vier unterhaltsberechtigte Personen: 2.999,99 Euro

- fünf unterhaltsberechtigte Personen: 3.303,99 Euro

Liegt das Einkommen des Schuldners unter der entsprechenden Freigrenze, kann keine Pfändung erfolgen. Der Schuldner ist ansonsten dem Gesetz nach nicht mehr in der Lage, seinen Lebensunterhalt zu sichern. Ein höherer Freibetrag als für Alleinstehende gilt auch für Verheiratete, auch ohne Kinder.

Tipp: Bei den Pfändungsfreigrenzen ist es unerheblich, ob es sich um eine Lohnpfändung oder eine Privatinsolvenz handelt. In beiden Fällen unterscheiden sich die Pfändungsfreigrenzen nicht.

 

Pfändungsfreibetrag nach der aktuellen Tabelle

 

Die Pfändungstabelle wird immer mit dem aktuellen Pfändungsfreibetrag aktualisiert. Sie hilft bei der Ermittlung des pfändbaren Betrages und informiert darüber, welcher Betrag abhängig vom Nettoeinkommen und der Zahl der unterhaltspflichtigen Personen gepfändet werden darf.

Das Nettoeinkommen ist in den ersten beiden Spalten aufgeführt. Es ist gestaffelt in Schritten von 10 Euro. In der dritten Spalte der Tabelle ist der pfändbare Betrag abhängig vom Einkommen aufgeführt, der gilt, wenn der Schuldner alleinstehend und nicht unterhaltspflichtig ist. In den übrigen Spalten ist die Zahl der unterhaltspflichtigen Personen aufgeführt.

Die Tabelle zeigt, dass Schuldner, die unterhaltspflichtig sind, erst bei einem entsprechend hohen Einkommen tatsächlich mit einer Pfändung rechnen müssen.

 

Pfändungsschutz für das Konto

 

Der gesetzliche Pfändungsschutz gilt auch bei der Kontopfändung, wenn die Pfändung nicht durch den Arbeitgeber, sondern über die Bank erfolgt. Der Pfändungsfreibetrag wird von der Bank nicht automatisch berücksichtigt. Liegt der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts bei der Bank vor, sperrt die Bank das Konto vollständig. Verfügt der Schuldner über ein herkömmliches Girokonto, hat der Gläubiger Zugriff auf dessen gesamtes Bankguthaben.

Das lässt sich mit einem Pfändungsschutzkonto, dem sogenannten P-Konto, vermeiden. Der Schuldner kann sein Girokonto in ein P-Konto umwandeln. Zunächst gilt ein fester Pfändungsfreibetrag, der bei 1.500 Euro liegt. Das ist auch dann der Fall, wenn der Schuldner unterhaltspflichtig ist. Der Schuldner kann bei der Bank einen Antrag auf Aufstockung des Pfändungsfreibetrags stellen.

 

18.12.2024 - Christian Teitscheid

Unterschrift - Christian Teitscheid

 

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