Finanzamt nimmt Corona-Hilfen ins Visier – Neue Anlage i.R.d. Steuererklärung 2020
Neue Anlage zwecks Corona-Hilfen ist verpflichtend abzugeben – inkl. Erklärvideo
Corona und hat uns weiterhin fest im Griff und der Staat verschuldet sich weiter, da Millionen an Soforthilfen, Zuschüssen oder auch Überbrückungshilfen für ganz unterschiedlichen Branchen gezahlt wurden und auch immer noch fleißig geleistet werden.
Dies ruft bekanntlicherweise auch immer wieder „schwarze Schafe“ auf, welche zu Unrecht diese Fördermittel beantragen und erhalten. Um hier gegen vorzugehen, prüft das Finanzamt nun systematischer und verlangt bei Abgabe der Steuererklärung 2020 eine weitere Anlage („Corona-Hilfen“), welche verpflichtend für alle Gewerbetreibenden, Selbstständigen und Land- und Forstwirten abzugeben ist. Dementsprechend dient sie als Ergänzung der Anlagen G, S und L. Steuersoftwares wie Elster weisen den Benutzer vor Absendung auch daraufhin, um lästiges Nachfragen bei den Steuerpflichtigen zu vermeiden. Eine persönliche Eintragung ist somit gesichert.
Anlage: Corona-Hilfen
Durch die neue Anlage soll sichergestellt werden, dass Corona-Soforthilfen und andere steuerpflichtige Zuschüsse rund um die Corona-Krise auch versteuert werden und schützt gleichzeitig vor unberechtigten Auszahlungen, da das Finanzamt gleichzeitig die Gewinnermittlung vorliegen hat.
Die erhaltenen Zuschüsse müssen nämlich als steuerpflichtige Betriebseinnahmen in der Gewinnermittlung eingetragen werden. Umsatzsteuerlich handelt es sich aber um nicht steuerbare Zuschüsse. Wurden Hilfen ohne Grund oder unter falschen Voraussetzungen gezahlt, besteht unter Umständen die Verpflichtung diese zurück zu zahlen. Das Finanzamt erhält die Corona-Hilfen per elektronischer Übermittlung. Das regelt § 13 der Mitteilungsverordnung. Ein ständiger Abgleich ist somit problemlos möglich.
Unser Partner Daniel Denker führt Sie im folgenden Video Schritt für Schritt durch die Anlage und erklärt Ihnen genau, worauf Sie zu achten haben:
Das Fazit:
Steuerhinterziehung ist bei weitem kein Kavaliersdelikt und wird nicht erst seit kurzem schärfer verfolgt. Gerade in Zeiten wie dieser, wo manche Menschen Existenzen verlieren oder die Angst vor dem Ruin haben, ist es noch wichtiger, dass unerlaubte Geltendmachung von Zuschüssen systematisch geprüft werden.
01.04.2021 - Daniel Eilenbrock - de@ntg24.de & Daniel Denker - info@steuer-webinar.de
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