Leitfaden zur Anlage N-Doppelte Haushaltsführung 2023
Neue Anlage ab 2023
Die Anlage N-Doppelte Haushaltsführung ist ein entscheidender Bestandteil der Steuererklärung für Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen an einem weiteren Ort neben ihrem Hauptwohnsitz wohnen müssen. Dieser Artikel erläutert die Bedingungen und erforderlichen Angaben, um von den Steuervorteilen der doppelten Haushaltsführung profitieren zu können.
Wer muss die Anlage N-Doppelte Haushaltsführung ausfüllen?
Die Anlage ist für Arbeitnehmer relevant, die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung in der Nähe ihrer Arbeitsstätte unterhalten. Ehegatten, die sich in ähnlichen Situationen befinden, müssen jeweils eine separate Anlage ausfüllen.
Allgemeine Informationen und Kostenabzug
Die Anlage umfasst zwei Seiten, auf denen verschiedene Kostenarten eingetragen werden:
- **Seite 1** deckt allgemeine Informationen ab, prüft die Abzugsvoraussetzungen und erfasst Fahrtkosten.
- **Seite 2** konzentriert sich auf die Kosten der Zweitwohnung, Verpflegungsmehraufwendungen und sonstige Kosten, wie Umzug oder Einrichtung.
Notwendige Angaben für den Kostenabzug
Die Angaben müssen detailliert den Grund der doppelten Haushaltsführung, den auswärtigen Beschäftigungsort, den Zeitpunkt der Gründung des zweiten Hausstands und die Beibehaltung eines eigenen Hausstands am Hauptwohnsitz umfassen. Diese Informationen sind ausschlaggebend für das Finanzamt, um die Berechtigung zum Kostenabzug zu prüfen.
Abzugsfähige Kosten
Zu den abzugsfähigen Kosten gehören Fahrtkosten zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsort, Kosten für die Zweitunterkunft (begrenzt auf einen bestimmten Höchstbetrag), Verpflegungsmehraufwendungen (nur für die ersten drei Monate) und sonstige Aufwendungen wie Umzugskosten oder notwendige Möblierung
Besonderheiten und Wahlrechte
Einige wichtige Aspekte sind zu beachten:
- **Fahrtkosten** können unter bestimmten Bedingungen geltend gemacht werden, wobei verschiedene Pauschalen und tatsächliche Kosten je nach Verkehrsmittel und Umständen anwendbar sind.
- **Unterkunftskosten** sind bis zu einem Höchstbetrag abzugsfähig, wobei für im Ausland gelegene Wohnungen spezielle Regelungen gelten.
- **Verpflegungsmehraufwendungen** sind nur für die ersten drei Monate nach Bezug der Zweitwohnung absetzbar.
Fazit
Die doppelte Haushaltsführung bietet Arbeitnehmern, die berufsbedingt an zwei Wohnsitzen leben müssen, die Möglichkeit, einen Teil ihrer zusätzlichen Kosten steuerlich geltend zu machen. Die sorgfältige Ausfüllung der Anlage N-Doppelte Haushaltsführung und das Beachten der spezifischen Voraussetzungen und Abzugsmöglichkeiten können dabei helfen, die steuerliche Belastung zu minimieren.
25.03.2024 - Daniel Eilenbrock
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