Änderungen der Aufbewahrungsfristen zum Jahreswechsel 2023/2024
Aufgepasst bei der Vernichtung von steuerlichen Dokumenten
Ab dem Jahreswechsel 2023/2024 gelten für Gewerbetreibende, bilanzierungspflichtige Unternehmer oder Selbstständige spezifische Aufbewahrungsfristen für verschiedene Dokumente. Wichtige Geschäftsunterlagen wie Bücher, Bilanzen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte und Buchungsbelege müssen mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden. Handels- und Geschäftsbriefe sowie andere steuerlich relevante Unterlagen unterliegen einer sechsjährigen Aufbewahrungsfrist. Diese Fristen beginnen jeweils mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung gemacht, der Brief empfangen oder abgesandt wurde oder der Jahresabschluss festgestellt wurde
Ablauf der Aufbewahrungsfristen
Zum 31. Dezember 2023 enden die Aufbewahrungsfristen für bestimmte Dokumente. Handelsbücher, Inventare, Bilanzen und Buchungsbelege aus dem Jahr 2013 sowie Handels- oder Geschäftsbriefe und andere aufbewahrungspflichtige Unterlagen aus dem Jahr 2017 und früher können vernichtet werden, vorausgesetzt, der letzte Eintrag oder der Empfang bzw. Versand des Briefes erfolgte in diesen Jahren【43†source】.
Ausnahmen von der Regel
Es gibt jedoch Ausnahmen von diesen allgemeinen Aufbewahrungsfristen. Unabhängig vom Verstreichen der regulären Frist müssen Dokumente weiterhin aufbewahrt werden, wenn sie für die Besteuerung weiterhin von Bedeutung sind. Lieferscheine beispielsweise müssen nur aufbewahrt werden, wenn sie Teil eines Buchungsbelegs oder einer Rechnung sind
Diese Änderungen und Anforderungen sind für Unternehmen und Selbstständige relevant, um ihre Aufbewahrungspflichten rechtzeitig und korrekt zu erfüllen.
06.03.2024 - Daniel Eilenbrock
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