Neues BMF Schreiben bestätigt Fristverlängerung bei beratenden Fällen für 2019!
BMF Schreiben vom 16.03.2021 hat deklaratorische Wirkung - Kurzinfo
Mit Schreiben vom 16.03.2021 hat das BMF Stellung zu verlängerten Steuererklärungsfrist von Steuerberatern genommen und lediglich klargestellt, dass die Frist bereits durch das „Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und des Anfechtungsschutzes für pandemiebedingte Stundungen sowie zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019“ verlängert worden ist.
So gilt bei beratenden Fällen eine verlängerte Frist von 5 bzw. 6 Monaten (vgl. Artikel 97 § 36 Absatz 1 EGAO). Das BMF Schreiben hat daher lediglich eine deklaratorische Wirkung.
Aufhebung
Darüber hinaus hebt das aktuelle BMF Schreiben das vorherige Schreiben vom 21.12.2020 mit sofortiger Wirkung ersatzlos auf.
Fazit:
Das BMF hat hier lediglich für eine Klarstellung gesorgt und sein vorheriges Schreiben ersatzlos aufgehoben. Die Steuererklärungsfrist war bereits geläufig und vor allem durch das eingangs erwähnten Gesetzes bestätigt worden. Eine weitere Information erfolgt nicht.
Hier das BMF Schreiben vom 16.03.2021 in voller Länge
16.03.2021 - Daniel Eilenbrock - de@ntg24.de
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