
Homeoffice Pauschale: Eintragung in der Steuererklärung
Kurzinfo: Wie erklärt man im Rahmen der Steuerklärung die Homeoffice Pauschale?
Die Homeoffice Pauschale wurde bereits in dem Artikel „Pauschaler Kostenabzug für die Arbeit im Homeoffice“ vom 08.12.2020 vorgestellt und erläutert.
In den letzten Tagen wurde vermehrt bei uns angefragt, wie man die Pauschale denn steuerlich beantragt. Da es sich um eine Neuregelung handelt, welche erst durch das am 28.12.2020 veröffentliche Jahressteuergesetz 2020 eingeführt worden ist und die Vordrucke bereits vor offizieller Bestätigung erstellt wurden, gibt es keine direkte Eintragungsmöglichkeit im Rahmen der Steuererklärung.
Daher muss man hier anders vorgehen. Hierfür habe ich Ihnen einmal die zweite Seite der Anlage N beigefügt und Ihnen markiert, wo die Finanzverwaltung die Eintragungsmöglichkeit vorsieht. Die Homeoffice Pauschale soll als sonstige Werbungskosten unter Angabe der Tage erklärt werden.
© Bundesministerium der Finanzen
Via Elster:
Die Eintragung hat ebenfalls unter sonstige Werbungskosten auf Seite 14 zu erfolgen:
© Elster / Bundesministerium der Finanzen
Wissenswertes zur Homeoffice-Pauschale gibt es auch als Video von unserem Partner Daniel Denker:

Fazit:
Für die Nachweiskraft der aufgeschriebenen Tage empfiehlt es sich eine Aufstellung z.B. per Excel vorzubereiten und diese vom Arbeitgeber unterzeichnen zu lassen. Beachten Sie jedoch bitte, dass es keinerlei gesetzliche Verpflichtungen seitens des Arbeitgebers gibt, diese zu unterzeichnen bzw. eine Bescheinigung hierfür auszustellen. Auf Nachfrage des Finanzamts sollte eine derartige Tabelle eingereicht werden. So gehen Sie auf Nummer sicher und der Berücksichtigung steht nichts im Wege.
23.02.2021 - Daniel Eilenbrock - de@ntg24.de
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Jo
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18.03.2021 10:09:57 Uhr
Danke das hat mir sehr weitergeholfen!
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