
Neue Regelung für Steuerbescheide ab 2025: Die 4-Tages-Frist
Langjährige Regelung wird angepasst
Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine wichtige Änderung in Kraft, die die Frist für die Bekanntgabe von Steuerbescheiden betrifft. Die Anpassung basiert auf dem neuen Postrechtsmodernisierungsgesetz und hat zum Ziel, das Verfahren für die Zustellung von Steuerbescheiden zu vereinfachen und zu standardisieren.
Die bisherige Regelung
Bislang galten Steuerbescheide drei Tage nach dem Versand durch die Finanzverwaltung als zugestellt. Diese Dreitagesregelung, die nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) festgelegt wurde, sorgte für klare Fristen, innerhalb derer Steuerzahler und Steuerbehörden agieren konnten. Die Zustellung über die Post dauerte in der Regel nicht länger als drei Tage, was eine transparente und nachvollziehbare Kommunikation zwischen den Parteien ermöglichte.
Die neue 4-Tages-Frist
Ab 2025 verlängert sich diese Frist auf vier Tage. Steuerbescheide gelten dann vier Tage nach dem Versand als zugestellt, unabhängig davon, ob sie tatsächlich früher oder später ankommen. Diese Änderung ist Teil des Postrechtsmodernisierungsgesetzes, das die digitalen und physischen Zustellungsprozesse besser in Einklang bringen soll.
Gründe für die Änderung
Die Verlängerung der Zustellfrist ist vor allem auf veränderte Rahmenbedingungen im Postversand zurückzuführen. Während der Versand früher in der Regel nur drei Tage beanspruchte, hat sich diese Frist in den letzten Jahren durch den Rückgang des physischen Postverkehrs und durch logistische Veränderungen bei den Postdienstleistern verlängert. Um dieser Entwicklung gerecht zu werden und Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, hat der Gesetzgeber beschlossen, die Zustellfrist auf vier Tage zu erweitern.
Auswirkungen für Steuerzahler
Für Steuerzahler bedeutet dies, dass sie ab 2025 mehr Zeit haben, auf Steuerbescheide zu reagieren. Gleichzeitig wird durch die längere Frist gewährleistet, dass mögliche Verzögerungen im Postweg keine negativen Auswirkungen auf die Rechte der Steuerpflichtigen haben. Dennoch sollten Steuerzahler auch weiterhin ihre Post regelmäßig überprüfen und Fristen im Auge behalten, da die tatsächliche Zustellung auch innerhalb der vier Tage erfolgen kann.
Elektronische Zustellung von Steuerbescheiden
Neben der physischen Zustellung per Post wird auch die elektronische Übermittlung von Steuerbescheiden zunehmend genutzt. Die Frist zur Bekanntgabe (z.B. per E-Mail), wird ebenfalls auf vier Tage verlängert (§ 122 Abs. 2a AO).
Sogenannte SaSoFei-Regeleung bleibt bestehen
Die bisherige Regelung, dass sich eine Frist verlängert, wenn das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, bleibt unverändert bestehen. In solchen Fällen endet die Frist mit dem nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO).
15.10.2024 - Daniel Eilenbrock
Auf Twitter teilen Auf Facebook teilen
Ihre Bewertung, Kommentar oder Frage an den Redakteur
Haftungsausschluss - Die EMH News AG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Empfehlungen sowie für Produktbeschreibungen, Preisangaben, Druckfehler und technische Änderungen. (Ausführlicher Disclaimer)