Welche Belege braucht der Arbeitnehmer für seine Steuererklärung?
Braucht ihr diesen ganzen Papierkram wirklich?
Einnahmenseite
Für die Einnahmenseite ist der wichtigste Beleg die Lohnsteuerbescheinigung.
Das ist diese tabellarische Aufstellung, die ihr am Anfang des Jahres immer von eurem Arbeitgeber für das vergangene Jahr bekommt.
Die monatlichen Lohnabrechnungen benötigt ihr nicht unbedingt, aber trotzdem kann es nicht schaden, sie aufzuheben.
Denn manchmal werden steuerlich relevante Dinge von eurem Lohn einbehalten, die nicht auf eurer Lohnsteuerbescheinigung auftauchen.
Solche Fälle sind zum Beispiel Beiträge zu Gewerkschaften oder Kammerbeiträge.
Ausgabenseite
Die wichtigste Info ganz zu Beginn: Hebt alles an Belegen, Rechnungen und Quittungen für Anschaffungen im Zusammenhang mit eurer Angestelltentätigkeit auf!
Als nächstes müssen wir jetzt eine wichtige Begrifflichkeit klären.
Und zwar: Die Werbungskosten.
Werbungskosten sind laut Gesetz alle Aufwendungen, die der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen.
Aus dieser Definition ergibt sich schon ziemlich viel.
Werbungskosten sind nämlich alle Kosten, die euch in direktem Zusammenhang mit eurer Angestelltentätigkeit entstehen.
Klassische Beispiele für Werbungskosten sind die Anschaffung von Arbeitsmitteln wie Laptops, Taschenrechner, Schreibmaterial, Blöcken und so weiter.
Solltet ihr nur sehr wenige solcher Aufwendungen haben, braucht ihr nicht zwingend die einzelnen Belege für alle Anschaffungen, denn es gibt auch ein paar pauschale Beträge, die angesetzt werden können.
Betragen eure Werbungskosten insgesamt weniger als 1.000 € benötigt ihr gar keine Belege, denn in diesem Fall wird einfach automatisch der Sparerpauschbetrag angesetzt.
Weitere Belege
Zusätzlich zu der Lohnsteuerbescheinigung und den Belegen über die Werbungskosten gibt es auch noch andere wichtige Belege für eure Einkommensteuererklärung, die gar nicht direkt mit euren Einkünften zusammenhängen.
Versicherungen
Hier sind insbesondere Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung relevant.
Wenn ihr gesetzlich versichert seid, benötigt ihr nur die Belege über Beitragserstattungen.
Seid ihr privat versichert benötigt ihr die zusammenfassende Auflistung, die euch eure Versicherung immer am Anfang des Jahres für das vergangene Jahr schickt.
Auf dieser sollte etwas in Richtung von „geleistete Beiträge für die Basisabsicherung“ stehen.
Außerdem braucht ihr eventuell auch noch Belege über eure private Haftpflichtversicherung, die KFZ-Haftpflichtversicherung oder auch die Tierhalterhaftpflichtversicherung, die Unfallversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung, über die Riester-Rente oder auch über Beiträge zur Rürüp-Rente.
Manchmal kann es auch sein, dass ihr Nachweise über bestimmte Lebensversicherungen braucht.
Kinderbetreuungskosten
Falls ihr Kinder habt, die in Kindergärten, OGS oder ähnlichen Betreuungseinrichtungen betreut werden, benötigt ihr auch hierüber Belege, um die Kosten absetzen zu können.
Es können auch Kosten für die Betreuung der Kinder Zuhause angesetzt werden.
Außerdem könnt ihr für eure Kinder auch Schulgeld geltend machen.
Es muss sich hier wirklich um echtes Schuldgeld für die Ausbildung der Kinder handeln, wie es zum Beispiel beim Besuch einer Privatschule anfällt.
Sonstige Unterlagen
Hier haben wir als Erstes die Spendenbescheinigungen.
Bis 200 € braucht ihr keinen besonderen Nachweis.
Ein Kontoauszug, aus dem sich Höhe, Zeitpunkt und Empfänger der Spende ergibt, ist total ausreichend.
Ab Spenden über 200 € braucht ihr allerdings eine richtige Spendenbescheinigung.
Die bekommt ihr entweder automatisch oder auf Nachfrage von der Organisation, der ihr gespendet habt, zugeschickt.
Wenn euer Vermieter im Rahmen der Nebenkostenabrechnung Kosten für Handwerkerleistungen oder Instandhaltungsaufwand anteilig auf euch umlegt, könnt ihr auch diese Kosten gegebenenfalls in eurer Steuererklärung ansetzen.
Solltet ihr selbst einen Handwerker, eine Haushaltshilfe oder einen Gärtner beauftragt haben, könnt ihr den Anteil für die Lohnkosten und die Anfahrtskosten ebenfalls in eurer Steuerklärung ansetzen.
Voraussetzung ist aber, dass ihr die Rechnungen per Banküberweisung beglichen habt.
Ihr benötigt auch Nachweise über erhaltene Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld, Elterngeld, Kurzarbeitergeld, Mutterschaftsgeld oder Arbeitslosengeld, falls ihr solche Leistungen bezogen habt.
Zu guter Letzt braucht ihr gegebenenfalls auch noch eine Steuerbescheinigung von eurer Bank.
Wenn ihr der Bank aber einen Freistellungsauftrag über euren Sparerpauschbetrag erteilt habt und eure Kapitalerträge unterhalb der Summe eures Freistellungsauftrags liegen, kann es sein, dass die Bank euch gar keine Steuerbescheinigung schickt.
In diesem Fall benötigt ihr sie dann auch gar nicht.
02.04.2021 - Franzika Beschorner - fb@ntg24.de & Sarah Klinkhammer - sk@ntg24.de
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