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Ge­setz zur Ab­wehr von Steu­er­ver­mei­dung und un­fai­rem Steu­er­wett­be­werb und zur Än­de­rung wei­te­rer Ge­set­ze

Pressemitteilung des BMF vom 31.3.2021

NTG24 - Ge­setz zur Ab­wehr von Steu­er­ver­mei­dung und un­fai­rem Steu­er­wett­be­werb und zur Än­de­rung  wei­te­rer Ge­set­ze

 

Das Bundeskabinett hat am 31.03.2021 das sogenannte Steueroasen-Abwehrgesetz beschlossen.

Das Ge­setz zur Ab­wehr von Steu­er­ver­mei­dung und un­fai­rem Steu­er­wett­be­werb und zur Än­de­rung wei­te­rer Ge­set­ze soll die Steuergerechtigkeit grenzübergreifend sichern.

Staaten, die nicht kooperativ handeln und sich nicht an internationale Standards im Steuerbereich halten, sollen durch die neuen Maßnahmen des Gesetzes dazu angehalten werden.

Zudem sollen Geschäftsbeziehungen zu Steueroasen unterbunden werden.

 

Abwehrmaßnahmen:

 

Es wird ein Abzugsverbot für Betriebsausgaben und Werbungskosten aus Geschäftsvorfällen mit Steueroasen eingeführt.

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DAX Future SignaleDie Gründung von Zwischengesellschaften in Steueroasen wurde bislang dazu genutzt, um Einkünfte in Steueroasen zu verlagern. Eine verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung sorgt zukünftig dafür, dass sämtliche aktiven und passiven Einkünfte von Zwischengesellschaften der Hinzurechnung unterliegen.

Die verschärften Quellensteuermaßnahmen sorgen dafür, dass die beschränkte Steuerpflicht von Personen, die in Steueroasen ansässig sind, erweitert wird und die Einkünfte dem Steuerabzug nach § 50a EStG unterliegen.

In Fällen von Gewinnausschüttungen oder Anteilsveräußerungen von Kapitalgesellschaften sollen die Steuerbefreiungsvorschriften und Regelungen in den Doppelbesteuerungsabkommen eingeschränkt werden bzw. es soll eine vollständige Versagung erfolgen, wenn die Gesellschaften in Steueroasen ansässig sind oder es sich um die Veräußerung von Anteilen aus Steueroasen handelt.

 

Fazit:

 

Die Vermeidung von Steuergestaltungen soll durch Abwehrmaßnahmen für unterschiedliche Sachverhaltsgestaltungen erlangt werden. Der Entwurf umfasst unterschiedliche gesetzliche Regelungen für diverse Steuergestaltungsmodelle.

 

08.04.2021 - Tanja Schwedtmann - ts@ntg24.de

 

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