
Kleinbetragsregelung 2025: Neue Grenzen bei der Erhebung von Kleinbeträgen
BMF Schreiben vom 2. Januar 2025
Das BMF-Schreiben vom 2. Januar 2025 zur Kleinbetragsregelung im Erhebungsverfahren nennt folgende Betragsgrenzen:
1. Entrichtung von Kleinbeträgen: Forderungen von insgesamt weniger als 3 € können zusammen mit der nächsten Zahlung entrichtet werden.
2. Säumniszuschläge: Beträge von insgesamt weniger als 5 € sollen in der Regel nicht gesondert angefordert werden.
3. Mahnung: Bei fälligen Beträgen von weniger als 10 € ist von einer Mahnung abzusehen.
4. Kleinstbeträge:
- Erstattungsbeträge: Beträge von weniger als 1 € werden nur auf Antrag oder bei einem Gesamterstattungsbetrag von mindestens 1 € ausgezahlt.
- Nachzahlungsbeträge: Beträge von weniger als 1 € werden erst erhoben, wenn sich eine Forderung von mindestens 1 € ergibt.
Diese Regelungen zielen darauf ab, den Verwaltungsaufwand bei der Erhebung geringfügiger Beträge zu reduzieren.
03.03.2025 - Daniel Eilenbrock
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