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Kleinbetragsregelung 2025: Neue Grenzen bei der Erhebung von Kleinbeträgen

BMF Schreiben vom 2. Januar 2025

NTG24 - Kleinbetragsregelung 2025: Neue Grenzen bei der Erhebung von Kleinbeträgen

 

Das BMF-Schreiben vom 2. Januar 2025 zur Kleinbetragsregelung im Erhebungsverfahren nennt folgende Betragsgrenzen:

1. Entrichtung von Kleinbeträgen: Forderungen von insgesamt weniger als 3 € können zusammen mit der nächsten Zahlung entrichtet werden.

2. Säumniszuschläge: Beträge von insgesamt weniger als 5 € sollen in der Regel nicht gesondert angefordert werden.

3. Mahnung: Bei fälligen Beträgen von weniger als 10 € ist von einer Mahnung abzusehen.

4. Kleinstbeträge:

- Erstattungsbeträge: Beträge von weniger als 1 € werden nur auf Antrag oder bei einem Gesamterstattungsbetrag von mindestens 1 € ausgezahlt.

- Nachzahlungsbeträge: Beträge von weniger als 1 € werden erst erhoben, wenn sich eine Forderung von mindestens 1 € ergibt.

Diese Regelungen zielen darauf ab, den Verwaltungsaufwand bei der Erhebung geringfügiger Beträge zu reduzieren.

 

03.03.2025 - Daniel Eilenbrock

Unterschrift - Daniel Eilenbrock

 

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