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Warnung vor gefälschten Steuerbescheiden in Sachsen

Kriminalität auch bei Verwaltungsakten nimmt zu

NTG24 - Warnung vor gefälschten Steuerbescheiden in Sachsen

 

Das Landesamt für Steuern und Finanzen (LSF) Sachsen warnt vor gefälschten Einkommensteuerbescheiden, die derzeit in Umlauf sind. Diese Bescheide stammen nicht von den sächsischen Finanzämtern, sondern werden von unbekannten Absendern per Post versendet. Sie fordern Steuerzahler zur schnellen Nachzahlung auf und enthalten unzutreffende Angaben, wie falsche Anschriften und untypische Steuernummern.

 

Erkennungsmerkmale gefälschter Bescheide

 

Die Fälschungen weisen mehrere Merkmale auf, die sie von echten Bescheiden unterscheiden. Dazu gehören:

1. Falsche Finanzämter und Anschriften: Die gefälschten Bescheide verwenden entweder den Namen eines sächsischen Finanzamtes mit falscher Adresse oder verweisen auf „Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland“. Diese Bezeichnung existiert jedoch nicht.

2. Unzutreffende Zuständigkeit: In einigen Fällen wird der Bescheid von einem vermeintlichen Finanzamt verschickt, das nicht für den Wohnsitz des Steuerpflichtigen zuständig ist. Die Zuständigkeit für Steuerbescheide richtet sich in der Regel nach dem Wohnsitz und das zuständige Finanzamt wird korrekt auf dem Bescheid angegeben.

3. Ungültige Steuernummern: Echte sächsische Steuernummern beginnen stets mit „2xx/xxx/xxxx“. Fälschungen enthalten oft Nummern, die dieses Schema nicht einhalten.

4. Unübliche Bankverbindungen: Sämtliche echten Zahlungen an sächsische Finanzämter werden über Konten der Deutschen Bundesbank abgewickelt. Fälschungen nutzen oft andere Bankverbindungen, die nicht mit der Deutschen Bundesbank übereinstimmen.

5. Ungewöhnliche Telefonnummern: Gefälschte Bescheide enthalten häufig Telefonnummern, die mit „090-“ beginnen, was auf kostenpflichtige Rufnummern hinweist. Solche Nummern werden von Finanzämtern nicht verwendet.

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Vorgehen bei Erhalt eines gefälschten Bescheids

 

Empfänger eines verdächtigen Bescheides sollten die angegebenen Daten – insbesondere die Steuernummer und IdNr. – mit den eigenen Unterlagen vergleichen. Bestehen weiterhin Zweifel, sollte umgehend Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt aufgenommen werden. Bei Fälschungen wird geraten, die Steuerbehörde zu informieren und zusätzlich eine Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten.

 

Schutz durch elektronische Bekanntgabe

 

Steuerpflichtige, die ihre Bescheide elektronisch über den Service Mein ELSTER abrufen, sind vor solchen Fälschungen besonders geschützt. Elektronische Bescheide werden nicht per Post verschickt, sondern stehen nach einer Benachrichtigung per E-Mail in „Mein ELSTER“ oder in einer entsprechenden Steuersoftware zum Abruf bereit. Die E-Mail selbst enthält keinen Bescheid, sondern lediglich einen Hinweis zur Verfügbarkeit.

 

Maßnahmen und Hinweise

 

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Werbebanner Semitax 2Die sächsischen Finanzbehörden arbeiten daran, das Auftreten solcher Fälschungen einzudämmen. Steuerzahler sollten weiterhin wachsam sein und bei Unsicherheiten die Angaben auf ihren Bescheiden sorgfältig prüfen. Das Landesamt für Steuern und Finanzen Sachsen rät dazu, bei Erhalt von verdächtigen Bescheiden stets das zuständige Finanzamt oder die Website finanzamt.sachsen.de zu konsultieren, um den Absender und die Richtigkeit des Bescheides zu überprüfen.

 

Bundesweit: Bitte Aufpassen

 

Die Warnung vor gefälschten Steuerbescheiden in Sachsen verdeutlicht die Notwendigkeit, auch bundesweit präventive Maßnahmen zu ergreifen. Finanzämter in ganz Deutschland sollten verstärkt über die Merkmale echter Steuerbescheide informieren und die Bevölkerung sensibilisieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Steuerpflichtige sollten bei Zweifeln immer die Steuernummer und Kontaktdaten auf den Bescheiden überprüfen. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, das zuständige Finanzamt zu kontaktieren und gegebenenfalls Anzeige zu erstatten.

 

18.10.2024 - Daniel Eilenbrock

Unterschrift - Daniel Eilenbrock

 

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