
Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen
BMF Schreiben vom 28.10.2025
Das BMF-Schreiben vom 28. Oktober 2024 behandelt Änderungen zur elektronischen Übermittlung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen im Rahmen der E-Bilanz. Es konkretisiert die Anforderungen an Mussfelder innerhalb der Taxonomie:
- Mussfelder: Alle als "Mussfeld" gekennzeichneten Positionen in der Taxonomie sind zwingend zu befüllen. Wenn ein Mussfeld keine Werte enthält, da es in der Buchführung nicht existiert oder nicht ableitbar ist, ist es mit einem NIL-Wert zu übermitteln.
- Gültigkeit: Diese Änderung gilt ab der Taxonomie-Version 6.9.
Dieses Schreiben ergänzt frühere Regelungen zur Taxonomie und wird im Bundessteuerblatt veröffentlicht.
03.12.2024 - Daniel Eilenbrock
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