Mehr Entlastung durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV?
Referentenentwurf 11.01.2024 – Ein Kommentar
Das von der Bundesregierung beschlossene Entbürokratisierungspaket stellt einen signifikanten Schritt zur Reduzierung bürokratischer Belastungen für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung in Deutschland dar. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann betont die Bedeutung dieses Schrittes für die Schaffung von mehr Freiräumen und einer spürbaren Entlastung von der Bürokratie. Insbesondere das vierte Gesetz zur Entlastung der Wirtschaft sowie der Bürgerinnen und Bürger von Bürokratie (BEG IV) bildet einen Kern dieses Maßnahmenpakets und zielt darauf ab, das Leben in Deutschland leichter und unbürokratischer zu gestalten.
Wesentliche Neuerungen des BEG IV
Das BEG IV, mit einem jährlichen Entlastungsvolumen von rund 682 Millionen Euro, führt zu einer erheblichen Reduzierung des Bürokratiekostenindex auf den niedrigsten Stand seit dessen Einführung. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:
- Verkürzung der Aufbewahrungsfristen: Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege wie Rechnungskopien, Kontoauszüge und Lohn- und Gehaltslisten werden von zehn auf acht Jahre reduziert. Diese Maßnahme ermöglicht es Unternehmen, Belege früher zu entsorgen und somit deutlich an Aufbewahrungskosten zu sparen.
- Abschaffung der Hotelmeldepflicht: Die Pflicht für deutsche Staatsangehörige, lästige Meldescheine in Hotels auszufüllen, wird abgeschafft. Diese Änderung vereinfacht das Verfahren für Anbieter und Gäste gleichermaßen.
- Reduktion der Schriftformerfordernisse: Soweit möglich, sollen Schriftformerfordernisse komplett abgeschafft oder zumindest auf die Textform, wie zum Beispiel E-Mail, herabgestuft werden. Dies entlastet nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung.
Weitere Maßnahmen des Entbürokratisierungspakets
Neben dem BEG IV umfasst das Entbürokratisierungspaket weitere wichtige Maßnahmen:
- Wachstumschancengesetz: Durch diverse Maßnahmen wird die Wirtschaft um weitere 1,4 Milliarden Euro entlastet.
- Schwellenwertanhebung:Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird die Schwellenwertanhebung für Bilanzierung und Rechnungslegung vorgezogen. Diese Regelung, die bereits für die Abschlüsse des Jahres 2023 gilt, entlastet die Unternehmen um zusätzliche 650 Millionen Euro pro Jahr und kommt deutschlandweit 52.000 Unternehmen zugute. Dies ist besonders für kleine und mittelständische Betriebe relevant, für die umfassende Bilanzierungs- und Berichtspflichten oft unverhältnismäßig sind.
Fazit
Das von der Bundesregierung beschlossene Entbürokratisierungspaket inklusive des BEG IV zeichnet sich durch sein Potenzial aus, signifikante Erleichterungen und finanzielle Entlastungen für Unternehmen, Bürgerinnen, Bürger und die Verwaltung herbeizuführen. Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen wird das bürokratische Belastungsniveau spürbar reduziert, was Deutschland als Wirtschaftsstandort stärkt und die Lebens- und Arbeitsbedingungen für alle verbessert. Die kontinuierliche Arbeit an weiteren Entbürokratisierungsmaßnahmen bleibt essenziell, um die Dynamik dieses positiven Wandels aufrechtzuerhalten und zu intensivieren.
22.03.2024 - Daniel Eilenbrock
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