COVID19 und die Finanzverwaltung
Steuerliche Maßnahmen in der Pandemiezeit: Hilfreich oder doch nur heiße Luft?
Die aktuelle Phase ist für viele Menschen ein Schock. Nicht wenige fragen sich, wie komme ich finanziell über den nächsten Monat?
Das Internet und die Zeitungen sind voll von Corona Maßnahmen und Förderungen, doch den Überblick zu haben fällt nicht jedem leicht. So ist es schwer im deutschen Verwaltungssystem überhaupt zu verstehen, welcher Antrag wo abgeben werden muss und ob man persönlich die Voraussetzungen dafür erfüllt.
Und hier soll die ausgerechnet die „böse“ Finanzverwaltung helfen? Die Finanzverwaltung, die jedes Jahr aufs neue Steuern einfordert?
Richtig gelesen. Die Finanzverwaltung agiert nämlich in Zeiten wie dieser wie ein zahnloser Tiger und versucht finanzielle Engpässe bei jedem einzelnen Bürger abzufedern. Klar, Steuern müssen am Ende trotzdem gezahlt werden, doch kann man Gelder auch erst später verlangen und auf bestimmte Zahlungen gar verzichten.
Welche Maßnahmen ergriffen werden, um finanzielle Engpässe zu verhindern, können Sie dem folgenden Schaubild entnehmen:
Ansprechpartner sind hierfür die jeweiligen Landesfinanzbehörden (Finanzämter) oder bei der Gewerbesteuer die zuständige Gemeinde. Für die Beantragung müssen keine besonderen Formvorschriften eingehalten werden, es empfiehlt sich jedoch, den Antrag schriftlich bei der Behörde einzureichen.
M.E. sind es Maßnahmen, die zeigen, dass es alle von uns betrifft. Allein eine Verschiebung von Steuerzahlungen, kann dem einen oder anderen helfen, um am Ende des Monats nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Vor allem die Selbständigen unter Ihnen sind froh, wenn Sie nicht neben anderen Verpflichtungen auch noch aktuell Steuern (vor allem Vorauszahlungen) zahlen müssen. Letztlich bleibt es zwar bei dem berühmten Tropfen auf dem heißen Stein, doch müssen wir alle das Beste aus einer schweren Zeit machen. Hinzu kommt, dass der Staat ja auch auf Gelder angewiesen ist, daher wäre ein kompletter Verzicht auf Steuerzahlungen auch nicht die geeignete Maßnahme, um den Sozialstaat aufrechtzuerhalten.
Weitere Informationen finden Sie unter Erlass hinsichtlich der GewSt vom 19.03.2020
Behalten Sie den Durchblick und bleiben Sie gesund.
10.05.2020 - Daniel Eilenbrock - de@ntg24.de
Auf Twitter teilen Auf Facebook teilen
Ihre Bewertung, Kommentar oder Frage an den Redakteur
Haftungsausschluss - Die EMH News AG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Empfehlungen sowie für Produktbeschreibungen, Preisangaben, Druckfehler und technische Änderungen. (Ausführlicher Disclaimer)