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Großdemo gegen Corona-Politik in Berlin

Die politische und verfassungsrechtliche Aufarbeitung des Debakels beginnt

NTG24 - Großdemo gegen Corona-Politik in Berlin

 

Am vergangenen Wochenende demonstrierten fast 40.000 Menschen zum Großteil friedlich in Berlin gegen die Corona-Politik der Bundesregierung. Allerdings kam es mehrfach zu Eskalationen, bei welchen verschiedene Personengruppen versuchten, die Situation aufzuladen und zu provozieren. Unter anderem versuchte eine Gruppe von Reichsflaggen schwingenden Protestlern, das Reichstagsgebäude zu stürmen. Der Initiator der Kundgebung, Michael Ballweg, distanzierte sich jedoch von diesen Vorkommnissen. Querdenken sei eine demokratische und friedliche Bewegung, Gewalt habe da keinen Platz. Die Aufruhen zeigen jedoch eines ganz deutlich: Die Unzufriedenheit mit der aktuellen Lage ist groß.

 

Im Zweifel für die Versammlungsfreiheit

 

Auch in Zeiten einer globalen Pandemie agieren die Verwaltungsgerichte als Hüter eines „der vornehmsten Menschenrechte überhaupt“, eines „unentbehrlichen Funktionselements“ des demokratischen Gemeinwesens und eines Grundpfeilers unserer Verfassung. Die Rede ist von der Versammlungsfreiheit, welche auch während der Corona-Krise nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden darf. Diese strikte Linie fuhr das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bereits Mitte April und betonte, dass fortschreitende Erfahrungen mit und Kenntnisse von dem Virus es nötig machen, auch die Zielgenauigkeit und die Sparsamkeit der Eingriffe in das Grundrecht zu erhöhen. Solche Beschränkungen eines Grundrechts seien nämlich nur mit einem legitimen Ziel sowie in geeigneter, erforderlicher und angemessener Weise zulässig. An der Erforderlichkeit, welche voraussetzt, dass der verfolgte Zweck mit keinem gleich effektiven, aber milderen Mittel erreicht werden kann, scheitert es nämlich, wenn Schutzmaßnahmen und die Einhaltung von Corona-Regeln während der Kundgebungen das bestehende Infektionsrisiko bei der Demonstration minimieren können.

So wurden die vormals erlassenen Verbote der Großdemonstrationen in Berlin zunächst vom Verwaltungsgericht Berlin aufgehoben. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte diese Entscheidung am frühen Samstagmorgen in zweiter Instanz.

 

Denkanstöße für neue Regelungen

 

Die Ereignisse vom Wochenende sorgten auch in der Politik für Aufruhr und liefern neue Ideen, wie der Umgang mit der Ausnahmesituation weiter verbessert werden kann. Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) will nun beispielsweise eine generelle Maskenpflicht bei Demonstrationen in der Hauptstadt einführen, nachdem die erforderlichen Hygiene-Standards bei den Demonstrationen an vielen Stellen nicht eingehalten worden seien, sodass der Protestzug letztendlich von der Polizei aufgrund eines zu hohen Gesundheitsrisikos aufgelöst werden musste.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) warnte im ZDF-heute-Journal davor, die bei den Protesten vorherrschende Stimmungslage als stellvertretend für das Meinungsbild im ganzen Land anzusehen. Grundsätzlich erkenne man in Umfragen und bei Veranstaltungen, dass die derzeitige Corona-Politik auf große Unterstützung treffe. Mit der Kritik der Demonstranten müsse man sich trotzdem auseinandersetzen. Überrascht und zum Nachdenken angeregt habe ihn auch die diverse Zusammensetzung der Demonstranten. So seien zum Beispiel nicht nur Extreme beider Richtungen unterwegs gewesen, sondern man habe auch die Regenbogenflagge als Zeichen für Freiheit, Recht und die Emanzipation der Schwulenbewegung wehen sehen können.

 

Rechtlicher Nachgang

 

Individuellrechtliche Konsequenzen könnte das Wochenende für einige Polizisten und insbesondere auch zwei Bürgerinnen nach sich ziehen. Im Internet waren Videos aufgetaucht, die nach Angaben der Polizei am Montag nun zu Ermittlungen gegen eine 60-Jährige und eine 42-jährige Schwangere wegen Widerstands und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie gegen mehrere Polizisten wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt geführt haben. Die Videos zeigen die vorübergehende Festnahme der beiden Frauen durch die Polizei.

Die 60-Jährige wehrt sich darauf gegen die Auflösung einer Demonstration, wobei sie mehrfachen Aufforderungen nicht nachkommt, sich auf den Boden kauert und einen Polizisten in den Bauch boxt. Als die Beamten daraufhin versuchen, sie wegzutragen, wehrt sie sich weiter und versucht, einem der Polizisten in den Arm zu beißen, woraufhin ein Beamter ihr mit der Faust in den Rücken schlug. Die Frau wurde dabei leicht verletzt, lehnte ärztliche Behandlung danach aber ab. Gerüchte darüber, dass sie am Wochenende verstorben sei, dementierte die Polizei.

Auch die 42-Jährige bespuckte und schlug Beamte, als sie versuchte, eine Absperrung der Polizei zu durchbrechen. Einsatzkräfte brachten sie zu Boden; entgegen Gerüchten in den sozialen Medien stellten Sanitäter später keine Verletzungen bei ihr oder dem ungeborenen Kind fest.

Bei Veranstaltungen, bei denen schon im Vorfeld mit derartigen Ausschreitungen zu rechnen ist, kommt es immer öfter zu Privataufnahmen im Internet, die vollständig aus dem Kontext gerissen nur schwer einzuordnen sind und zu den verschiedensten Spekulationen führen.

 

01.09.2020 - Lena Beermann - lb@ntg24.de

 

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