Mitteilungen über Corona Hilfen an das Finanzamt
Verordnungsentwurf der Bundesregierung vom 09.09.2020
Die Corona Pandemie hat schwerwiegende wirtschaftliche Einschnitte hervorgerufen.
Zur Stabilisierung von betroffenen Unternehmen werden Unterstützungsleistungen seit Beginn der Pandemie ausgezahlt. Die Anzahl der Unterstützungsleistungen wird durch die aktuelle Corona Verordnung weiter zunehmen.
Unterstützungsleistungen
Die ausgezahlten Gelder auf Grund der Corona Pandemie stellen steuerpflichtige Betriebseinnahmen dar. Darunter fallen unter anderem die Corona-Soforthilfe und die Überbrückungshilfen für Unternehmen.
Mitteilungen an die Finanzbehörden
Die Mitteilungspflicht soll die Besteuerung der Corona-Hilfen sicherstellen.
Die Mitteilungsverordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Behörden und andere öffentliche Stellen müssen demnach der Finanzverwaltung elektronisch Informationen über die bewilligten Unterstützungsleistungen zukommen lassen.
Erweiterung der elektronischen Mitteilungspflicht ab 01.01.2025
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Zukünftig sollen alle zu erstattende Mitteilungen nach der Mitteilungsverordnung elektronisch gemäß § 93c AO an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
Fazit
Unternehmer, die Unterstützungsleistungen während der Corona Pandemie erhalten haben, sollten diese Leistungen im Rahmen der Steuererklärung offen darlegen.
01.12.2020 - Tanja Schwedtmann - ts@ntg24.de
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