Fristende für Corona -Schlussabrechnungen
Kulanzfrist bis zum 31.01.2024
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat eine wichtige Ankündigung für Unternehmen gemacht, die von den Corona-Wirtschaftshilfen profitiert haben. Ursprünglich war die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen für diese Hilfen, darunter Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfe, auf den 31. Oktober 2023 festgesetzt. Nun bietet das BMWK eine erweiterte Kulanzfrist an, die es den Unternehmen ermöglicht, ihre Abrechnungen bis zum 31. Januar 2024 nachzureichen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bei Bedarf eine weitere Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 zu beantragen. Diese Option kann über das digitale Antragsportal in Anspruch genommen werden, wobei ein entsprechendes Organisationsprofil im System angelegt sein muss.
Weitere Informationen
Weitere detaillierte Informationen und Hilfestellungen zur Erstellung von Schlussabrechnungen, wie Leitfäden für prüfende Dritte, einen umfassenden FAQ-Katalog und eine Fristenübersicht, finden betroffene Unternehmen auf der Website www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Diese Verlängerungen und zusätzlichen Informationen sind besonders relevant für Unternehmen, die noch mit der Abwicklung und Dokumentation der erhaltenen Corona-Wirtschaftshilfen beschäftigt sind
02.01.2024 - Daniel Eilenbrock
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