COVID19 und die Folgen: Senkung der Mehrwertsteuer
Bundesregierung beschließt vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer zum 01.07.2020
Vom 1. Juli an bis zum 31. Dezember 2020 wird der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf 16 % und für den ermäßigten Satz von 7 % auf 5 % gesenkt. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die Endverbraucher hiervon ebenfalls profitieren, da m.E. die Unternehmen für die kurze Zeit ihre Preise inkl. Schilder nicht anpassen werden. Es wird daher lediglich eine Begünstigung für die Wirtschaft sein.
Damit erfolgt eine weitere großzügige Anpassung der Bundesregierung. Schon in meinem Artikel „Milliarden-Entlastung für Gastronomie“ habe ich darüber berichtet, dass eine Senkung der Restaurationsleistungen von 19% auf 7% erfolgt. Das macht den ganzen Irrsinn jetzt noch verrückter.
Aktuell heißt es nicht wie einer Kinderserie 1,2 oder 3, sondern in der Realität heißt es ja 5, 7, 16 oder 19. Was steckt dahinter?
Vor der Corona Zeit musste der Gastronom noch zwischen 19% und 7% Mehrwertsteuer unterscheiden. Der reine Verkauf von Essen (z.B. die Currywurst am Imbisstand oder per Lieferservice) wurde mit 7% begünstigt, hingegen der Verkauf in einem Restaurant mit Kellner etc. unterlag dem Regelsteuersatz mit 19%.
Durch die eben vorgestellte Änderung durfte der Gastronom sowohl für den reinen Verkauf von Essen als auch für die Bewirtungsleistungen, mit Ausnahme von Getränken, den ermäßigten Steuersatz verwenden. Mit der neuen beschlossenen Anpassung in Form des Konjunkturpaketes wird es jetzt ganz abgedreht. So dürfen Getränke auch ermäßigt besteuert werden, allerdings mit dem Regelsteuersatz von 16%. Die Bewirtungsleistung und der reine Verkauf von Essen werden jetzt hingegen mit 5% versteuert. Klingt komisch ist aber tatsächlich so.
04.06.2020 - Daniel Eilenbrock - de@ntg24.de
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