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Darknet-Prozess „Cyberbunker“

Der Auftakt eines Prozesses um 249.000 Straftaten im Bereich Mord, Drohungen und Kinderpornografie

NTG24 - Darknet-Prozess „Cyberbunker“

 

Am gestrigen Montag begann vor der 1. Großen Jugendkammer des Landgerichts Trier ein in der deutschen Strafrechtsgeschichte bisher einzigartiger Prozess gegen die Betreiber des vor einem Jahr ausgehobenen Darknet-Rechenzentrums Cyberbunker. Geklärt werden soll nun, ob die vier Niederländer, drei Deutschen und ein Bulgare als Betreiber eines Datenzentrums für die mindestens 249.000 Straftaten ihrer Kunden haften. Der Prozess hat damit möglicherweise richtungsweisende Relevanz im Bereich der Cyberkriminalität.

 

Zum Vorwurf

 

Vorgeworfen wird dem niederländischen Betreiber und seinen sieben Mitarbeitern, durch das Betreiben der Infrastruktur des „Cyberbunkers“ mindestens sieben Straftatenkomplexe verwirklicht zu haben. So hätten sie zum einen verschiedene Drogen-Onlinekaufhäuser wie „Cannabis-Road“, „Wall Street Market“, „Fraudsters“ und „Flugsvamp 2.0“ gehostet. Darüber hinaus wirft die Staatsanwaltschaft ihnen vor, drei Handelsplätze für synthetische Drogen aus China betrieben zu haben. Außerdem sollen sie durch eine Link-Liste mit über 6.500 Webseiten, die sie im Tor-Netz gehostet haben sollen, eine Plattform für Geschäfte mit Drogen, Falschgeld und gefälschten Ausweisen, Mordaufträge, Waffen und Kinderpornografie geboten haben. Schließlich wird der Cyberbunker auch mit dem im November 2016 auf die Deutsche Telekom gestarteten, aber missglückten Bot-Angriff in Verbindung gebracht, bei dem über eine Million Speedport-Router zum Absturz gebracht wurden. Die sechs Command-and-Control-Server des verantwortlichen Botnetzes Mirai sollen im Cyberbunker beherbergt worden sein. Außerdem sollen die Betreiber des Cyberbunkers den mittlerweile verurteilten Drahtziehern des Bot-Angriffs aktiv Hilfe angeboten haben, als Anti-Spam-Anbieter die Bots blockierten.

Stattgefunden haben soll all dies in einem ehemaligen Bundeswehrbunker in einer Bunkeranlage in Traben-Trarbach, wo der Cyberbunker als „Bulletproof-Hoster“ konzipiert war. Als solcher sollte der Cyberbunker die Daten seiner Kunden nicht nur digital verschlüsseln, sondern auch vor dem physischen Zugriff der Sicherheitsbehörden schützen. Zumindest letzteres Versprechen konnte er allerdings nicht einhalten. Erst im September 2019 wurde das Bunkergelände nach mehr als fünfjähriger Ermittlungsarbeit von einem Großaufgebot der Polizei inklusive Hunderten Beamten, der GSG9 und Hubschrauberunterstützung gestürmt. Inwiefern auch die digitale Verschlüsselung der Server geknackt werden konnte, wird sich in den kommenden Prozesstagen herausstellen.

 

Der Prozess an der Mosel ist anberaumt bis Ende 2021 mit zwei Verhandlungstagen pro Woche.

 

Strafrechtliche Problematik

 

Als erster großer Prozess zum Thema Cyberkriminalität könnte der umfangreiche Prozess echten wegweisenden Charakter haben. Eine Problematik in diesem Bereich stellt nämlich die Voraussetzungen der Strafbarkeit als Beihilfetaten dar. Eine solche setzt nämlich einen „doppelten Vorsatz“ voraus, den man den Angeklagten auch nachweisen muss. Sie müssten demnach von den illegalen Machenschaften ihrer Kunden gewusst haben und diese auch dabei unterstützt haben. Hier spielt auch das „Providerprivileg“ mit ein, aufgrund dessen der Provider nicht prüfen muss, was auf seiner Plattform passiert. Nur wenn er Kenntnis von illegalen Machenschaften hat, muss er aktiv werden.

Der zuständige Oberstaatsanwalt Jörg Angerer zeigte sich zuversichtlich, dies auch nachweisen zu können. Man habe über die Überwachung des Netzknotens im Zentrum an beweisträchtige Chats gelangen können. Auch auf alten Anzeigen, die noch in Internetarchiven abrufbar sind, warben die Betreiber des Cyberbunkers: „Kunden können alles hosten, was sie mögen – außer Kinderpornografie und allem, was mit Terrorismus zu tun hat“. Schon für 2.000 Euro pro Jahr konnte eine Werbepräsenz angemietet werden, wobei kein Vertragsschluss nötig war, auf Identitätsauskünfte verzichtet wurde und auch anonyme Zahlungen in Bitcoin akzeptiert wurden.

 

20.10.2020 - Lena Beermann - lb@ntg24.de

 

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