Strafvollstreckung als Durchsetzung einer rechtskräftig verhängten Strafe
Wie funktionier eine Strafvollstreckung in Deutschland?
Wird ein Täter in einem Strafprozess schuldig gesprochen, erhält er eine Strafe. Diese Strafe muss durchgesetzt werden, sie wird vollstreckt. Die Durchsetzung dieser rechtskräftig verhängten Strafe wird als Strafvollstreckung bezeichnet.
Für die Strafvollstreckung ist die Staatsanwaltschaft zuständig. Eine Ausnahme ist das Jugendstrafrecht, bei dem die Vollstreckung durch den Jugendrichter erfolgt.
Die gegen einen rechtskräftig verurteilten Straftäter verhängte Strafe muss durchgesetzt, also vollstreckt werden. Beim Erwachsenenstrafrecht ist die Staatsanwaltschaft und beim Jugendstrafrecht der Jugendrichter für die Strafvollstreckung zuständig. Gesetzliche Grundlagen für die Strafvollstreckung sind die Strafprozessordnung (StPO), Paragrafen 449 folgend, sowie die Strafvollstreckungsordnung (StVollstrO). Das Strafvollstreckungsverfahren unterscheidet sich, je nachdem, ob eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe verhängt wird.
Aufgaben der Strafvollstreckung
Bei der Strafvollstreckung wird die Strafe durch staatliche Organe erzwungen. In einem Vollstreckungsverfahren werden Art, Ausmaß und Dauer der verhängten Strafe überwacht. Die Strafvollstreckung umfasst auch Fragen zu einem möglichen Aufschub von Strafen zur Verhaftung und zum Aussetzen einer Reststrafe auf Bewährung. Aufgaben der Strafvollstreckung sind auch die Überwachung einer Bewährung, die strafrechtliche Vermögensabschöpfung sowie Regelungen zur Sicherung und Besserung.
Sobald die strafgerichtliche Verurteilung rechtskräftig ist, beginnt die Strafvollstreckung. Das Vollstrecken der Strafe, aber auch die maßregelnde Sicherung oder Besserung ist ab dann möglich.
Da der Rechtstext in den Paragrafen 449 folgend der Strafprozessordnung lückenhaft ist, eigneten sich die deutschen Bundesländer auf die Strafvollstreckungsordnung. Für die Gerichte ist sie nicht bindend, doch in den meisten Fällen wird sie angewendet.
Strafen, bei denen die Strafvollstreckung angewendet wird
Die Strafvollstreckung wird zur Durchsetzung verschiedener Strafen angewendet. Insbesondere betrifft das
- Maßregeln des Freiheitsentzugs zur Sicherung oder Besserung
- Fahrerlaubnisentzug und Fahrverbot
- Mitteilungen an das Fahreignungsregister und das Bundeszentralregister
- Geldstrafen
- Freiheitsstrafen
- Straf- und Jugendarrest bei Jugendlichen und Heranwachsenden
Die Strafvollstreckung umfasst alle zur Durchsetzung dieser Strafen erforderlichen Maßnahmen.
Im Erwachsenenstrafrecht nimmt die Staatsanwaltschaft die Strafvollstreckung vor. Innerhalb dieser Strafvollstreckungsbehörde werden Rechtspfleger tätig. Der Jugendrichter ist im Jugendstrafrecht der Vollstreckungsleiter.
Unterschied zwischen Strafvollstreckung und Strafvollzug
Bei der Strafvollstreckung geht es darum, ob und in welchem Umfang eine Strafe durchgesetzt wird. Beim Strafvollzug steht die Frage im Mittelpunkt, wie die Strafe durchgesetzt wird. Zum Strafvollzug gehören alle Maßnahmen, denen ein Strafgefangener während der Verbüßung seiner Freiheitsstrafe unterworfen ist. Auch Hafturlaub und Vollzugslockerungen gehören dazu.
Strafvollstreckung bei Geldstrafen
Wird ein Straftäter von einem Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt, erhält er per Post eine Zahlungsaufforderung. Die Strafe muss er an die zuständige Landeskasse zahlen. Er kann eine Ratenzahlung beantragen, doch hat er darauf keinen Rechtsanspruch.
Bezahlt der Straftäter seine Geldstrafe nicht, sieht die Strafvollstreckung weitere Möglichkeiten vor:
- Gegen den Straftäter kann anstelle einer Geldstrafe eine Ersatzfreiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt verhängt werden. Eine Ersatzfreiheitsstrafe kann sofort angeordnet werden, wenn keine Aussicht besteht, dass der Verurteilte die Zahlung leistet.
- Der Verurteilte kann beantragen, statt einer Geldstrafe freiwillig gemeinnützige Arbeit zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, die Geldstrafe zu zahlen.
Eine Zahlungserleichterung (beispielsweise eine Ratenzahlung) oder ein Zahlungsaufschub ist möglich, wenn der Verurteilte ganz oder teilweise zahlungsunfähig ist. Das kann der Fall sein, wenn er unverschuldet erwerbslos ist. Im Rahmen einer Niederschlagung kann das Gericht komplett oder teilweise auf die zu zahlende Summe verzichten. Das ist möglich, wenn die Resozialisierung der Verurteilten anderenfalls gefährdet wäre.
Strafvollstreckung bei einer Freiheitsstrafe
Die Strafvollstreckung beginnt bei einer Freiheitsstrafe, wenn das Urteil rechtskräftig wird. Das Urteil ist dann nicht mehr mit ordentlichen Rechtsmitteln anfechtbar. Wenn sich der Verurteilte während des Verfahrens in Untersuchungshaft befand, muss die Dauer der Untersuchungshaft unverkürzt auf die verhängte Freiheitsstrafe angerechnet werden. Das gilt auch bei einem Auslieferungsverfahren, wenn sich der Täter zur Strafvollstreckung im Ausland befand.
Der Verurteilte erhält eine Aufforderung und muss seine Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt antreten. Die Strafvollstreckung kann erzwungen werden, wenn er die Strafe nicht freiwillig antritt. Er kann dann verhaftet werden.
Hat der Verurteilte die Hälfte seiner Freiheitsstrafe verbüßt, kann das Gericht die Möglichkeit einer Entlassung auf Bewährung prüfen. Der Verurteilte erhält bei seiner Entlassung Auflagen und Weisungen, wie er sich zu verhalten hat.
Wenn der Verurteilte zwei Drittel seiner Freiheitsstrafe verbüßt hat, muss das Gericht prüfen, ob er auf Bewährung entlassen werden kann. Er erhält auch dann bei einer vorzeitigen Entlassung Auflagen und Weisungen.
Aufschub der Strafvollstreckung
Wird ein Verurteilter vor seinem Strafantritt vollzugsunfähig, ist ein Aufschub der Strafvollstreckung erforderlich. Das ist dann notwendig, wenn der Verurteilte schwer erkrankt ist oder unter einer geistigen Erkrankung leidet.
Ein Aufschub ist auch bei einer Erkrankung während des Vollzugs möglich. Voraussetzung ist, dass die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet wird.
Recht auf Akteneinsicht
Der Straftäter hat das Recht auf die Beiordnung eines Pflichtverteidigers. In diesem Zusammenhang besteht das Recht auf Akteneinsicht, da die Akten wichtige Informationen für die Verteidigung enthalten. Solche Akten sind Gefangenenakten, Vollstreckungshefte sowie Gesundheits-, Therapie- und Krankenakten.
Der Pflichtverteidiger ist ein Rechtsanwalt, der darauf hinwirken kann, dass die Haftdauer so kurz wie möglich ist. Er kann auch eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung erwirken.
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13.02.2024 - Christian Teitscheid
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