Neuregelung zur Offenlegungspflicht ab 01.08.2022
Änderung bei der Offenlegung von Rechnungsunterlagen
Die europäische Digitalisierungsrichtlinie führt zu Änderungen im Bereich der Offenlegung von Unternehmens- und Rechnungsunterlagen.
Offenlegung:
Die Offenlegung von Unternehmens- und Rechnungsunterlagen durch Kapitalgesellschaften und andere Gesellschaftsformen erfolgte bislang im Bundesanzeiger. Die europäischen Digitalisierungsrichtlinie (DiRuG) wird zum 01.08.2022 in nationales Recht umgesetzt. Für die Offenlegung von Unternehmens- und Rechnungsunterlagen hat dies zur Folge, dass ab dem 01.08.2022 keine Veröffentlichung mehr über den Bundesanzeiger erfolgt, sondern die Unterlagen beim Unternehmensregister elektronisch einzureichen sind. Die Neuregelung gilt für Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte, deren Geschäftsjahr nach dem 31.12.2021 beginnt.
Publikations-Plattform:
Bundesanzeiger und Unternehmensregister haben durch die Publikations-Plattform ein gemeinsames Portal geschaffen. Hierüber können die Unterlagen zur Offenlegung im XML-Format (amtliches Format) kostenpflichtig übermittelt werden. Auf der Plattform ist eine einmalige elektronische Identifikation des Übermittlers ab dem 01.08.2022 verpflichtend. Es werden drei Identifikationsverfahren zur Verfügung gestellt. Hierbei handelt es sich, um eine Identifizierung via Video-Ident, Auto-Ident und Elektronischer Identitätsnachweis (eID).
Offenlegungspflicht:
Der Betreiber vom Bundesanzeiger überwacht weiterhin die vollständige und fristgerechte Einreichung, sowie die Einhaltung der neuen Regeln. Bei Verstoß wird gem. § 329 Abs. 4 HBG das Bundesamt für Justiz eingeschaltet, um ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten. Der Umfang der Verpflichtung zur Offenlegung hat sich nicht verändert und bestimmt sich weiterhin nach §§325ff HGB.
Fazit:
Die Offenlegung von Unternehmens- und Rechnungsunterlagen, deren Geschäftsjahr nach dem 31.12.2021 beginnt, ist ab dem 01.08.2022 über www.publikations-plattform.de vorzunehmen.
28.07.2022 - Tanja Schwedtmann
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