Doppelbesteuerung von Renten in der Übergangsphase?
Rechtsstreit über Doppelbesteuerung von Renten
Die Entscheidung des BFH zur Doppelbesteuerung von Renten wird mit Spannung erwartet. Eine Entscheidung soll voraussichtlich Ende Mai erfolgen.
Der BFH hat darüber zu urteilen, ob eine Doppelbesteuerung von Renten vorliegt. Die Doppelbesteuerung soll laut Anklage aus der schrittweisen Umstellung der Rentenbesteuerung bis 2040 resultieren.
Rentenbesteuerung:
Die Umstellung der Rentenbesteuerung begann im Jahr 2005 und endet erst im Jahr 2040. Bis zum Jahr 2005 wurden die Rentenbeiträge vorgelagert besteuert.
Ab dem Jahr 2005 wurden 50 Prozent der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt. Der Prozentsatz für den steuerpflichtigen Anteil der Rente steigt innerhalb des Übergangszeitraums, sodass sukzessiv zum später der Rentenbeginn der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt. Im Gegenzug sinkt der Anteil der Rentenbeiträge, der versteuert werden muss. Nach der Beendigung der Übergangsphase wird durch eine nachgelagerte Besteuerung nur noch die ausgezahlte Rente besteuert.
Rechtsstreit:
Zusammen mit dem Bund der Steuerzahler haben zwei Rentner Klage eingereicht.
Der BFH hat in mehreren komplexen Punkten zum Thema „Besteuerung von Renten“ zu entscheiden.
Ab 2040 sind die Renten voll steuerpflichtig im Vergleich hierzu können die Rentenbeiträge jedoch nur 15 Jahre (2025 bis 2039) voll abgesetzt werden.
Die Kläger eines Verfahrens beanstanden, dass die geleisteten Altersvorsorgebeiträge höher sind als die steuerfreit Teil der Renten.
Der BFH hat nun zu entscheiden, ob bestimmte Beträge bei der Berechnung des steuerfreien Anteils der Rente einzubeziehen sind und diesen erhöhen. Hierzu würden vor allem der Grundfreibetrag und die abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge zählen.
Zudem muss der BFH in einem weiteren Fall Stellung beziehen. Hierbei handelt es sich um einen Sonderfall, sodass keine flächendeckende Auswirkung für Rentner zu erwarten ist. In dem vorliegenden Rechtsstreit wurde neben der gesetzlichen Rente eine Rürup-Rente und diverse private Zusatzrenten besteuert. Der Kläger beanstandet die Höhe der Besteuerung der Zusatzrenten.
In diesem Verfahren wird der BFH über die Anforderungen an den Antrag zur Öffnungsklausel, inwiefern sich ein nicht gestellter Antrag auf eine Doppelbesteuerung auswirkt und inwieweit eine systematische Doppelbesteuerung bei privaten Kapitalanlageprodukten vorliegt, entscheiden.
Fazit:
Eine Tendenz des Senats ist bisher nicht absehbar. Die Entscheidung Ende Mai könnte für eine Vielzahl von Rentnern maßgebend sein. Sollte der BFH einer der Klagen teilweise stattgeben, müsste der Bund auf die Einzelfallentscheidung reagieren.
26.05.2021 - Tanja Schwedtmann - ts@ntg24.de
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