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Doppelte Haushaltsführung — Mietzahlung durch Ehepartner

Revisionsverfahren mit erheblicher Auswirkung?

NTG24 - Doppelte Haushaltsführung — Mietzahlung durch Ehepartner

 

Vor dem Bundesfinanzhof (BFH) ist derzeit ein Revisionsverfahren mit dem Aktenzeichen VI R 16/23 anhängig. In diesem Verfahren wird eine wichtige Fragestellung im Zusammenhang mit der steuerlichen Behandlung von Mietzahlungen für Zweitwohnungen im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung eines Ehegatten untersucht. Die genaue Frage lautet: "Können im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung eines Ehegatten die Mietzahlungen für die Zweitwohnung, die vom Konto des anderen Ehegatten abgehen, dem Ehegatten, der die doppelte Haushaltsführung begründet hat, als eigene Werbungskosten steuerlich zugerechnet werden?"

Der Sachverhalt des Verfahrens bezieht sich auf eine doppelte Haushaltsführung eines Ehepaars, bei der beide Ehegatten an ihren jeweiligen Beschäftigungsorten Zweitwohnungen unterhielten. Die Ehefrau bewohnte die Zweitwohnung zusammen mit dem gemeinsamen Kind.

Anzeige:

Werbebanner Semitax 2Das Finanzgericht (FG) in Nürnberg hatte die doppelte Haushaltsführung anerkannt und den Kostenabzug für die Ehefrau aufgrund des Kindes gestattet. In seinem Urteil wies das FG jedoch darauf hin, dass die Zahlungen für die Wohnung vom Konto des Ehemanns erfolgt waren. Diese Information ist von großer Bedeutung für die Rechtsfrage der Zahlungsabwicklung im laufenden Revisionsverfahren vor dem BFH. Es wird darauf hingewiesen, dass bereits im Zusammenhang mit Arbeitszimmern festgelegt wurde, dass nicht abziehbarer Drittaufwand vorliegt, wenn die Zahlung von einem anderen Ehegattenkonto erfolgt. Im vorliegenden Fall geht es jedoch um die Nutzung einer Wohnung und die Führung eines weiteren Haushalts zusammen mit dem gemeinsamen Kind. Dies betrifft nicht nur die Erwerbssphäre der Klägerin oder eines Ehegatten, sondern auch das Familienleben und den Unterhalt insgesamt.

Die Entscheidung des BFH in diesem Revisionsverfahren wird erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung von Mietzahlungen im Rahmen der doppelten Haushaltsführung haben. Sie wird auch Klarheit darüber schaffen, ob die Grundsätze zur Kostentragung oder zum sogenannten Drittaufwand bzw. Kostenausgleich in solchen Fällen angewendet werden können. Bis zur höchstrichterlichen Entscheidung werden vergleichbare Einsprüche ruhen und offengehalten, um die endgültige Klärung der steuerlichen Frage abzuwarten.

Daher wird das Urteil des BFH mit großer Aufmerksamkeit erwartet und kann die steuerliche Praxis erheblich beeinflussen.

 

28.05.2024 - Daniel Eilenbrock

Unterschrift - Daniel Eilenbrock

 

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