Update zum Dritten Corona-Steuerhilfegesetz durch den Bundesrat bestätigt
Das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz wurde durch den Bundesrat bestätigt - inkl. Video
Wie bereits am 05.03.2021 von Frau Schwedtmann berichtet, wurde das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz am vergangenen Mittwoch im Bundesrat bestätigt und ist inzwischen in Kraft getreten.
Das Gesetz umfasst drei Bestandteile und soll Gastronomiebetriebe, Familien mit Kindern und Unternehmen hinsichtlich der steuerlichen Verlustrücktrag unterstützen bzw. entlasten.
Ohne dies Gesetzt kritisieren zu wollen, vermögen die gut gemeinten Absichten, zumindest aktuell kaum die erhofften Auswirkungen erreichen.
Gastronomiebetriebe
Im Falle der verlängerten reduzierten Umsatzsteuer für erbrachte Restaurant-und Verpflegungsdienstleistungen in Höhe von 7 % bis Ende 2022 mag angemerkt werden, dass diese ohnehin nur Dienstleitungen betreffen, welche zumindest aktuell in den meisten Fällen auf Grundlage der Vorschriften im Lockdown nicht erbracht werden können.
Der deutlich wichtigere Außer-Haus-Verzehr ist in der Besteuerung hiervon nicht betroffen.
Weiterhin sind auch Getränke, welche maßgeblich zu Umsätzen beitragen, von der neuen Regelung ausgeschlossen.
Kindergeld
Für 2021 soll für jedes kindergeldberechtigte Kind ein einmaliger Bonus von 150,- Euro ausgezahlt werden. Dies entspricht stolzen 12,50 Euro im Monat und dürfte damit für viele Familien kaum mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein sein.
Steuerlicher Verlustrücktrag
Interessanter wird es bei der Erhöhung des steuerlichen Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021, welcher nochmals erweitert wurde.
Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen visuell von unserem Partner Daniel Denker dargestellt:
21.03.2021 - Christian Teitscheid - ct@ntg24.de
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