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Beschluss des dritten Entlastungspakets

Finanzielle Hilfe durch das dritte Entlastungspaket

NTG24 - Beschluss des dritten Entlastungspakets

 

Die Ampel- Koalition hat das Dritte Entlastungspaket beschlossen.

Die Regierung will die zu erwartenden Belastung der Bürger durch die Preissteigerungen von Gas und Strom durch das dritte Entlastungspaket abmildern.

 

Steuerentlastung

 

Ab dem 01.01.2023 sollen die Eckpunkte des Steuertarifs und der Grundfreibetrag im Rahmen des Inflationsausgleichgesetz angepasst werden. Das Inflationsausgleichgesetz soll eine Steuererhöhung durch eine kalte Progression vermeiden.

 

Kindergeld

 

Das Kindergeld soll ab 01.01.2023 um 18 € für das erste und zweite Kind erhöht werden. Die Einzelheiten zur Anpassung des Kindergelds sind Bestandteil des Inflationsausgleichgesetzes.

 

Home-Office

 

Die Home-Office-Pauschale wird entfristet. Eine Verbesserung der Regelung wird durch das dritte Entlastungspaket in Aussicht gestellt.

 

Renten-Doppelbesteuerung

 

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Werbebanner SemitaxAb dem 01.01.2023 können Rentenbeiträge steuerlich voll abgesetzt werden. Die Maßnahme wurde somit um 2 Jahre vorgezogen. In Zukunft soll eine Besteuerung in der Auszahlungsphase der Rente erfolgen, sodass während des Zeitraums der Erwerbstätigkeit die Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar sind.

 

Prämie:

 

Zusätzliche Zahlungen von Unternehmen an ihre Angestellten sind bis zu einem Betrag von 3.000 € steuer- und sozialversicherungsfrei zustellen.

 

Gastronomie

 

Die Senkung des Steuersatzes auf 7 Prozent für Speisen in der Gastronomie soll über das Jahr 2022 zunächst weiter Bestand haben.

 

Midi-Jobs

 

Die Höchstgrenze für Beschäftigte in einem Midi-Job sollte am 01.10.2022 von 1.300 € auf 1.600 € angehoben werden. Nunmehr soll die Grenze ab Januar 2023 2.000 € betragen.

 

Energiepauschale

 

Rentner erhalten zum 01.12.2022 die einmalige Energiepauschale von 300 € von der Rentenversicherung. Studierende und Berufsfachschüler sollen eine Zahlung von 200 € erhalten. Die Vereinbarungen zu den Auszahlungsbedingungen sind noch ausstehend.

 

Fazit

 

Anzeige:

Werbebanner ClaudemusBei den aufgeführten Maßnahmen handelt es sich nur um einen Auszug der beschlossenen Regelungen aus dem dritten Entlastungspaket zur Abmilderung der finanziellen Belastung durch die Krise. Das dritte Entlastungspaket beinhaltet umfangreiche Maßnahmen in den unterschiedlichsten Sektoren.

 

12.09.2022 - Tanja Schwedtmann

Unterschrift - Tanja Schwedtmann

 

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Bewertungen, Kommentare und Fragen an den Redakteur

 

  • Rolf B. - 12.09.2022 17:51:02 Uhr

    Fraglich ob die Hilfe auch wirklich ankommt.


 

1 Leser hat diesen Artikel von www.ntg24.de auf einer Skala von 1 bis 5 mit durchschnittlich 5 Punkten bewertet.

 

 

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