Einführung der E-Rechnungspflicht in Deutschland
BMF Entwurf 16.08.2023
Die Bundesregierung plant die Einführung einer Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen). Dieser Schritt folgt im Kontext der EU-Kommission-Initiative "VAT in digital age" und zielt darauf ab, ein eigenes System vor der EU-weiten Umsetzung zu etablieren.
Koalitionsvertrag und Pflicht zur E-Rechnung
Laut Koalitionsvertrag sollen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen für inländische Umsätze zwischen Unternehmen obligatorisch werden. Diese Maßnahme dient der langfristigen Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug durch ein Meldesystem.
BMF-Entwurf und Wachstumschancengesetz
Ein vom Bundeskabinett am 16. August 2023 verabschiedeter BMF-Entwurf, bekannt als Wachstumschancengesetz, sieht vor, dass Unternehmen ab 2025 elektronische Rechnungen nach einem festgelegten Datensatz empfangen sollen. Ab 2026 müssen alle in Deutschland ansässigen Unternehmen ihren Geschäftskunden elektronische Rechnungen ausstellen. Ausgenommen hiervon sind Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Fahrkarten.
Testphase und gestaffelte Einführung
Nach dem Gesetzesentwurf folgt auf die Einführung der E-Rechnungsverpflichtung eine einjährige Testphase. Die Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen wird dabei gestaffelt nach Unternehmensgröße eingeführt und gilt zunächst nur, wenn beide Vertragspartner in Deutschland ansässig sind.
Offene Fragen und laufende Diskussionen
Für die technische Umsetzung der E-Rechnungsverpflichtung müssen noch einige Fragen geklärt werden. Die laufenden Diskussionen und Abstimmungen zum Thema sind entscheidend für die endgültige Ausgestaltung des Gesetzes und seiner technischen Anforderungen
05.12.2023 - Daniel Eilenbrock
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