EU-Impfzertifikat ab 2022 nur mit Booster gültig
EU-Impfnachweis ohne Booster nur neun Monate gültig
Die EU-Kommission hat den neuen Vorschriften für das digitale COVID-Impfzertifikat zugestimmt. Die neue Regelung betrifft die Gültigkeitsdauer der Impfnachweise, die sich künftig nur noch auf neun Monate nach der Grundimmunisierung belaufen soll.
Die EU-Kommission gab am Dienstag den 21.12. bekannt, dass ab dem 1. Februar EU-Impfzertifikate ohne Booster spätestens neun Monate nach der Grundimmunisierung ungültig sind. Die Gültigkeitsdauer von neun Monaten ist darauf zurückzuführen, dass Auffrischungsimpfungen spätestens sechs Monate nach vollständiger Impfung empfohlen werden und die weiteren drei Monate Bürgerinnen und Bürger genug Zeit bieten sollen, Auffrischungsimpfungen nachzuholen.
Die neuen Vorschriften sollen ab dem 1. Februar 2022 in Kraft treten, um sicherzustellen, dass die EU-Mitgliedsstaaten ihre nationalen Impfkampagnen anpassen und den Bürgerinnen und Bürgern ausreichend Zugang zu Auffrischungsimpfungen stellen können.
„Eine harmonisierte Gültigkeitsdauer des digitalen COVID-Zertifikats der EU ist eine Voraussetzung für eine sichere Freizügigkeit und eine Koordinierung auf EU-Ebene. Dieses wertvolle Instrument für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen kann seine Stärke nur entfalten, wenn es in der gesamten EU kohärent eingesetzt wird“, betonte Stella Kyriakides, Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Was der Beschluss für Reisende bedeutet
Um sicher und problemlos durch die EU zu reisen, wird der digitale Covid-Impfnachweis, der mit einem QR-Code versehen und nach erfolgter Impfung in Praxen und Apotheken erhältlich ist, empfohlen. Über eine Smartphone-App ist dieser Code jederzeit abrufbar und kann digital ausgelesen werden. Zudem ist er in allen EU-Ländern offiziell anerkannt. Bei der Einreise können die einzelnen Länder jedoch zusätzliche Tests verlangen. Insgesamt soll das Impfzertifikat in Form eines QR-Codes das Reisen innerhalb der EU deutlich erleichtern. Auch frische Tests und kürzlich überstandene Infektionen mit dem Coronavirus können mit der App nachgewiesen werden.
01.01.2022 - Marlen Böttcher - mb@ntg24.de & Nadine Kurch - nk@ntg24.de
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