Bonuszahlung, aber günstig!
Warum die Einmalzahlung nicht unbedingt der beste Weg ist
Warum sollte man zum Auszahlung einer extra Finanzspritze an seine Arbeitnehmer nicht unbedingt zur Einmalzahlung greifen, wo sie doch so unkompliziert ist? Weil sie leider auch relativ teuer ist und das für beide Seiten!
Sagen wir mal euer Arbeitnehmer bekommt ein monatliches Bruttogehalt von 3.000 € und ihr möchtet ihm nächsten Monat 200 € extra auszahlen, dann landet er nach Adam Riese bei 3.200 €. Und die sind in voller Höhe lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig, bedeutet beim Angestellten kommt nicht mehr wirklich viel an und ihr habt auch noch zusätzliche Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung.
Erste Alternative - Betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung
Die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAv, wird staatlich gefördert. Das kann beispielweise eine Direktversicherung sein. Die Beiträge werden von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam gezahlt, allerdings leistet der Arbeitgeber nur einen Zuschuss. Das Bruttogehalt wird bei der Lohnabrechnung in entsprechender Höhe umgewandelt. Dadurch mindert sich der lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtige Arbeitslohn. Von den 3.000 € Bruttogehalt könnten beispielsweise 50 € umgewandelt werden, was ihr als Arbeitgeber dann zum Beispiel mit 30 € bezuschussen könntet. Damit hätte man nur noch ein lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiges Brutto von 2.950 €, damit weniger Abzüge und gleichzeitig die 50 € und 30 € als komplett lohnsteuer- und sozialversicherungsfreies Entgelt.
Dabei bleiben eure Arbeitgeberzuschüsse aber nur lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie bis zu maximal 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung im Kalenderjahr betragen.
Außerdem habt ihr eine Bezuschussungspflicht in Höhe von 15 % der Umwandlung, wenn ihr durch diese Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart.
Kleiner Haken: Das muss monatlich passieren, geht also nicht nur ab und zu mal. So kann man aber eine zusätzliche Finanzspritze strecken.
Das ist außerdem sicherlich keine ganz einfache Angelegenheit und sollte man sich vorab ganz genau anschauen.
Alternative 2 – Sachzuwendungen bei besonderen persönlichen Anlässen
Jetzt aber mal zu etwas, was man wirklich nur mal auszahlen kann und nicht dauerhaft machen muss: Feiert euer Arbeitnehmer einen besonderen persönlichen Anlass wie seine Hochzeit, seinen Geburtstag oder ist sein Kind zur Welt gekommen, könnt ihr ihm zu diesen Anlässen bis zu 60 € in Sachzuwendungen schenken. Das ist dann lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei – wieder gut für euren Arbeitnehmer und durch die wegfallenden Arbeitgeberbeiträge auch für euch.
Hier ist der einzige kleine Haken, dass ihr eben einen besonderen Anlass braucht und es sich nicht um Bargeld handeln darf, bedeutet auch nicht in solches eingetauscht werden kann – wichtig bei Gutscheinen.
Alternative Numero 3 – Die Sachbezüge
Wenn ihr nicht auf besondere Anlässe warten wollt, gibt es da noch etwas: Die Sachbezüge. Häufig werden hier Gutscheine an die Mitarbeiter ausgegeben, beispielweise zum Tanken. Der Wert darf aber 44 € monatlich nicht überschreiten. Gute News: Ab 2022 sind es 50 €.
Auch hier gilt wieder, dass der Sachbezug nicht in Geld umgewandelt können werden darf. Passt das alles, ist auch das steuer- und sozialversicherungsfrei. Und übrigens: Das könnt ihr auch mal machen und mal nicht.
21.10.2021 - Helen Dieckhöfer - hd@ntg24.de & Sarah Klinkhammer - sk@ntg24.de
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