Steuerliche Maßnahmen des Entlastungspakets
Steuerliche Maßnahmen zur Entlastung der Bürger
Am 23.02.2022 hat sich die Koalition auf einen Beschluss zur Entlastung der Bürger geeinigt, um die Preissteigerung für Heizöl, Gas, Sprit und Strom entgegen zu treten. Das Entlastungspaket beinhaltet auch steuerliche Maßnahmen zur Abmilderung der Preiserhöhungen.
Pendlerpauschale:
Rückwirkend ab dem 01.01.2022 soll die für den 01.01.2024 anstehende Erhöhung der Pendlerpauschale vorgezogen werden. Die Pendlerpauschale beträgt bis zum 20 Kilometer 30 Cent und ab dem 21 Kilometer 35 Cent. Die Pauschale ab dem 21 Kilometer soll nun vorzeitig auf 38 Cent erhöht werden. Die Zustimmung des Bundesrats ist noch ausstehend.
Werbungskostenpauschale:
Eine Erhöhung des Werbungskostenpauschbetrag um 200 € auf 1.200 € soll ab dem 01.01.2022 zu einer Entlastung der Steuerpflichtigen führen, die keine Fernpendler sind.
Grundfreibetrag:
Der Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer wird von derzeit 9.984 € auf 10.347 € angehoben.
Fazit:
Die Koalition hat im Entlastungspaket steuerliche Maßnahmen beschlossen, die insbesondere Steuerpflichtige entlasten soll, die von den stark steigenden Spritpreisen betroffen sind, durch die Erhöhung der Pendlerpauschale. Durch die Erhöhung der Werbungskostenpauschale und des Grundfreibetrags werden die Preissteigerung für alle Steuerbürger abgemildert.
01.03.2022 - Tanja Schwedtmann
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