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Keine Erbschaftsteuerpause beim Erwerb von Privatvermögen

BFH, Urteil v. 6.5.2021, II R 1/19, veröffentlicht am 11.11.2021

NTG24 - Keine Erbschaftsteuerpause beim Erwerb von Privatvermögen

 

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 06.05.2021 bestätigt, dass Erbfälle ab dem 01.07.2016 der Erbschaftsteuer unterliegen.

 

Hintergrund:

 

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 17.12.2014 entschieden, dass das damals gültige Erbschaftsteuerrecht verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet bis zum 30.06.2016 eine Neuregelung einzuführen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist das geltende Erbschaftsteuerrecht weiter anzuwenden.

 

Streitfall:

 

Am 28.09.2016 trat ein Erbfall bei der Klägerin ein. Das Erbe bestand ausschließlich aus Privatvermögen. Der Gesetzgeber hatte bis zu diesem Zeitpunkt das Gesetzgebungsverfahren zum neuen Erbschaftsteuerrecht noch nicht abgeschlossen. Die Klägerin vertrat die Meinung, dass der Erbfall nicht der Erbschaftsteuer unterliege, weil das Gesetzgebungsverfahren am 28.09.2016 noch nicht abgeschlossen sei und eine Rückwirkung der Neureglung unzulässig ist und damit verfassungswidrig.

 

Entscheidung:

 

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Werbebanner ZB-SeminarDer Bundesfinanzhof wies die Klage ab. Der Tenor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014 beinhaltet "Das bisherige Recht ist bis zu einer Neuregelung weiter anwendbar. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, eine Neuregelung spätestens bis zum 30.06.2016 zu treffen." (vgl. Ziffer 2 des Tenors des Urteils in BVerfGE 138, 136, BStBl II 2015, 50). Die Verfassungswidrigkeit einer Norm führt nicht direkt zu einer Nichtanwendbarkeit dieser Regelung, sondern es ist immer der Tenor der Entscheidung maßgebend. Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der weiteren Anwendung der Rechtsnorm steht bei einer Anordnung im Tenor außer Frage. Soweit die bisherige Rechtsprechung bis zum vorgegebenen Termin für die Neuregelung des Gesetzgebers anwendbar ist, bleibt diese unabhängig vom Fristlauf bis zu Schaffung einer Neuregelung anwendbar. Die Festsetzung der Erbschaftsteuer für das erworbene Privatvermögen ist demnach rechtmäßig. Das bisherige Recht ist bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber anwendbar.

Der BFH konnte in seiner Entscheidung offen lassen, ob die in 2016 getroffene Neuregelung zum Erwerb von Betriebsvermögen verfassungskonform ist, weil im vorliegenden Streitfall ausschließlich Privatvermögen vererbt wurde. Zum Erwerb von Privatvermögen wurden keine gesetzlichen Neuregelungen getroffen.

 

18.11.2021 - Tanja Schwedtmann

Unterschrift - Tanja Schwedtmann

 

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