Ferienjobs für Schüler und Studenten: Steuerliche und Sozialversicherungsrechtliche Aspekte
Keine Langeweile in den Ferien
Ferienjobs bieten Schülern und Studenten eine Möglichkeit, während der Ferien praktisches Wissen und Einkommen zu erwerben. Dabei gibt es einige wichtige steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte zu beachten.
Steuerliche Aspekte
1. Geringfügige Beschäftigung: Ferienjobs sind oft als Minijobs organisiert. Hierbei darf das monatliche Einkommen 520 Euro nicht übersteigen, um steuerfrei zu bleiben. Wenn dieser Betrag überschritten wird, können Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden.
2. Einkommensteuer: Ferienjobber müssen keine Einkommensteuer zahlen, wenn ihr Jahresverdienst unter dem Grundfreibetrag von 10.908 Euro (Stand 2024) bleibt. Ein Lohnsteuerfreibetrag kann beim Finanzamt beantragt werden, um den Verdienst von der Steuerpflicht zu befreien.
Sozialversicherungsrechtliche Aspekte
1. Kurzfristige Beschäftigung: Diese ist sozialversicherungsfrei, wenn sie auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist. Diese Regelung greift insbesondere in den Schul- und Semesterferien.
2. Werkstudentenregelung: Studierende, die während des Semesters arbeiten, können von der Werkstudentenregelung profitieren. Sie sind nur in der Rentenversicherung versicherungspflichtig, nicht jedoch in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
3. Unfallversicherung: Alle Ferienjobber sind über den Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. Dies gilt für Schüler, Studenten und Schulabsolventen gleichermaßen.
Schulentlassene: Bei Ferienjobs zwischen Schulabschluss und Studienbeginn oder Ausbildungsbeginn muss die berufsmäßige Beschäftigung geprüft werden, um die Sozialversicherungspflicht zu bestimmen.
Fazit
Ferienjobs bieten wertvolle Berufserfahrung und ein zusätzliches Einkommen für Schüler und Studenten. Es ist jedoch wichtig, die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zu beachten, um unerwartete Abgaben zu vermeiden. Arbeitgeber sollten sich ebenfalls über diese Regelungen informieren, um ihren Ferienjobbern rechtssicher befristete Arbeitsverhältnisse anzubieten.
26.07.2024 - Daniel Eilenbrock
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