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Änderungen des Katastrophenerlasses

Erlass vom 23.07.2021

NTG24 - Änderungen des Katastrophenerlasses

 

Der Katastrophenerlass vom 16.07.2021 über die Maßnahmen zur steuerlichen Berücksichtigung der entstandenen Schäden durch die Unwetterkatastrophe wird durch den neuen Erlass vom 23.07.2021 vollständig ersetzt.

 

Erlass vom 23.07.2021:

 

Der neue Erlass für „steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Schäden im Zusammenhang mit den Unwetterereignissen im Juli dieses Jahres“ vom 23.07.2021 ersetzt den originären Erlass vom 16.07.2021. Der neue Katastrophenerlass wurde zur Unterstützung der Betroffenen erweitert. Laut Ministerium der Finanzen liegen rund 50 steuerliche Maßnahmen vor, die Betroffene der Unwetterkatastrophe unterstützen sollen. Einige der Maßnahmen sind jedoch befristet.

 

Inhalte:

 

Im Erlass wurden zu bestimmten Themengebiete Klarstellungen eingefügt und neue Erleichterungen geschaffen. Die betroffenen Systematiken werden nachfolgend aufgezeigt:

- Unentgeltliche Sach- und Dienstleistungsspenden, sowie Nutzungsüberlassungen von Unternehmen an privat Personen stellen Betriebsausgaben dar

- Arbeitgeber können Mitarbeitern und deren Angehörigen vorübergehend Unterkünfte und Verpflegung steuerfrei zur Verfügung stellen, soweit deren Wohnraum unbewohnbar ist

- Unentgeltliche Zuwendungen von Gegenständen, Überlassung von Wohnraum und Erbringung von sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit der Unwetterkatastrophe werden umsatzsteuerlich durch eine Billigkeitsmaßnahme begünstigt

Anzeige:

- Werbebanner ClaudemusDie von Freiberuflern und Handwerkern durch die Kammern/Innungen aufgerufenen Unterstützungsleistungen zur Wiederaufnahme der Berufstätigkeit, können als Betriebsausgabe abgesetzt werden

- Verzicht der Arbeitnehmer auf Arbeitslohn (Arbeitslohnspende) zugunsten einer Beihilfe des Arbeitgebers für eine betroffene Person kann nach § 15 AktG erfolgen

 

Fazit:

 

Der Katalog der steuerlichen Maßnahmen wurde durch den geänderten Erlass vom 23.07.2021 noch erweitert und konkretisiert. Die Betroffenen und Helfer sollen eine unmittelbare Unterstützung erhalten, die schnell und unbürokratisch greifen soll. Alle Änderung können Sie im Detail im Katastrophenerlass nachlesen.

 

27.07.2021 - Tanja Schwedtmann - ts@ntg24.de

 

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