Verlängerung der Steuererklärungsfrist: Fluch oder Segen?
BMF gibt Fristverlängerung für Steuererklärungen bekannt – Kurzinfo
Steuerberatene Berufe haben es momentan nicht leicht. Sie sollen auf der einen Seite zahlreiche Begünstigungen aufgrund der Corona Pandemie, wie z.B. die Novemberhilfe, für ihre Mandanten beantragen und auf der anderen Seite auch die alltäglichen Steuererklärungen fristgerecht einreichen. Doch an dieser Stelle greift jetzt der Staat ein – zumindest alibimäßig.
Verlängerung um 1 Monat:
Die Steuererklärungen, welche von entsprechenden beratenden Berufen erstellt werden, müssten normalerweise bis zum 28.02 des Zweitfolgejahres nach Entstehen der Steuer beim Finanzamt eingereicht werden. Übersetzt bedeutet dies z.B. für die Steuer 2019, welche mit Ablauf des Kalenderjahres 2019 entstanden ist, muss die Steuererklärung bis zum 28.02.2021 eingereicht werden.
Hier zeigt sich jetzt der Staat besonders großzügig, da diese Frist lt Mitteilung vom 04.12.2020 um einen Monat verlängert wird. Demnach muss die Abgabe bis zum 31.03.2021 erfolgen. Diese gilt lediglich für die Steuererklärung 2019.
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Fazit:
Es handelt sich bei der Verlängerung eher um eine Farce, statt um eine richtige Hilfe. Die Anträge für die Novemberhilfen bedeuten in der Praxis eine schier unüberwindbare Aufgabe, da bestimmte Faktoren gar nicht vom Staat definiert wurden. Die gewährte Fristverlängerung stellt daher einmal mehr den berüchtigten Tropfen auf dem heißen Stein dar und wird bei den Steuerberatern für keine große Jubelsprünge sorgen – ganz im Gegenteil.
05.12.2020 - Daniel Eilenbrock - de@ntg24.de
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