Kapitalerträge in reale Werte wandeln und dabei Steuern sparen
Steuerliche Optimierung mit Garagen als Investment
Kapitalertragsgewinne können durch Investitionen in reale Werte, wie Immobilien, in steuerlich vorteilhafte Abschreibungen umgewandelt werden. Insbesondere Garagen bieten hier eine attraktive Möglichkeit, die nicht nur steuerliche Vorteile bietet, sondern auch zusätzliche Vorteile für das Portfolio eines Anlegers. Garagen? Und nicht Immobilien? Genau das ist der Punkt!
7,14 % Abschreibung für Kapitalanleger
Im Gegensatz zu konventionellen Anlageimmobilien, bei denen in der Regel nur 2 % des Kaufpreises pro Jahr abgeschrieben werden können, ermöglichen Garagen eine Abschreibung von 7,14 % jährlich. Diese erhöhte Abschreibung basiert auf der kürzeren Nutzungsdauer von 14 Jahren im Vergleich zu den üblichen 50 Jahren bei Wohngebäuden.
Rechtliche Grundlage / Hintergrund
Nach § 7 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) beträgt die übliche Nutzungsdauer für Gebäude, die nach dem 31. Dezember 1924 fertiggestellt wurden, 50 Jahre Garagen, die als integrierter Teil eines Hauptgebäudes gebaut sind, unterliegen steuerlich den gleichen Abschreibungsregeln wie das Hauptgebäude selbst. Wenn jedoch Garagen auf separaten Grundstücken und unabhängig von anderen Gebäuden errichtet werden, erfolgt die Abschreibung eigenständig. Für solche eigenständigen Garagen, die speziell auf eigenem Grund errichtet wurden, beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 20 Jahre. Dabei wird eine lineare Abschreibungsmethode angewandt, die jährlich 5% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten beträgt. Aufgrund anderer Bauweisen (wie z.B. als Stahlkonstruktionsgarage) kann auch von einer niedrigeren Nutzungsdauer (14 Jahre) ausgegangen werden Die lineare AfA erhöht sich so auf 7,14%. Eine degressive Abschreibung ist in diesem Fall nicht möglich.
Sonderabschreibung beachten
Unter bestimmten Voraussetzungen können für Garagen auch Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden. Diese sind oft an spezifische Bedingungen gebunden, wie etwa den Neubau von Mietobjekten in Fördergebieten oder energiesparende Maßnahmen. Solche Möglichkeiten sind im EStG (z.B. §7i EStG) oder in speziellen Förderprogrammen des Bundes oder der Länder geregelt.
Vorteile von Garagen gegenüber klassischen Immobilien
Neben der hohen Abschreibung bietet eine Garage folgende Vorteile:
- Einfachere Mietverträge: Mietverträge für Garagen sind meist weniger komplex und erfordern weniger Verwaltungsaufwand.
- Weniger Regulierungen: Garagen sind oft von Mietpreisregulierungen ausgenommen, was Vermietern größere Flexibilität bei der Mietpreisgestaltung bietet.
- Geringerer Betreuungsbedarf: Garagen erfordern weniger Pflege und haben weniger technische Einrichtungen, die gewartet werden müssen.
- Weniger Streitpunkte: Die standardisierte Nutzung als Stellplatz reduziert potenzielle Konflikte mit Mietern.
Rechtliche Grundlage: Diese Vorteile basieren auf der rechtlichen Unterscheidung und der geringeren Regulierungsdichte für Mietgaragen im Vergleich zu Wohnimmobilien, wie es z. B. im Mietrecht verschiedener Länder festgelegt ist.
Fazit
Garagen stellen eine besonders attraktive Form der Immobilieninvestition dar, da sie hohe Abschreibungen und geringeren Verwaltungsaufwand bieten. Für Anleger, die ihre Kapitalertragsgewinne in reale Werte umwandeln und dabei Steuern sparen möchten, bieten Garagen eine einzigartige Möglichkeit zur Steueroptimierung.
Diese Strategie erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und gegebenenfalls die Beratung durch einen Steuerexperten, um alle gesetzlichen Vorschriften optimal zu nutzen und steuerliche Vorteile voll auszuschöpfen.
21.05.2024 - Daniel Eilenbrock
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