Digitaler Gewerbesteuerbescheid
Digitaler Gewerbesteuerbescheid ab 2023
Ab 2023 kommt nach Aussage des Deutschen Industrie- und Handelskammertags der digitale Gewerbesteuerbescheid.
Gewerbesteuerbescheid:
Derzeit gibt es kein einheitliches Format bei den Gewerbesteuerbescheiden. Die Kommunen geben die Gewerbesteuerbescheide in Papierform bekannt. Dies entspricht nicht mehr dem heutigen digitalen Zeitalter. Ab 2023 soll der digitale Gewerbesteuerbescheid nach Abschluss der Pilotierungsphase bundesweit zum Einsatz kommen. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG).
Onlinezugang:
Nach dem Onlinezugangsgesetzt (OZG) ist ein Onlinezugang bereit zu stellen. Über den persönlichen Zugang können die Unternehmen die elektronische Bekanntgabe von Informationen und Verwaltungsakten auswählen. Im Falle der Gewerbesteuer könnte somit der Gewerbesteuerbescheid digital bekannt gegeben werden. Ziel des Vorhabens eines digitalen Gewerbesteuerbescheid ist es, einen rechtssicheren, digitalen und sowohl menschen- als auch maschinenlesbaren Bescheid einzuführen. Die elektronische Lösung baut auf bereits erprobten Systemen wie z.B. Mein ELSTER auf. Die Kommunen sollen an dem Datenaustausch der Finanzämter künftig angeschlossen werden.
Kommunen Aufgabe:
Die Kommunen müssen nach Auffassung des Deutschen Industrie- und Handelskammertags nun die technischen und organisatorischen Voraussetzungen schaffen, damit eine Anbindung an das neue Format erfolgen kann. Hierzu sind nun die Kommunen und die HKR-Hersteller (Haushalt-Kasse-Rechnungswesen-Systeme) gefordert eine entsprechende Umsetzung vorzunehmen.
Fazit:
Die Kommunen wollen sich dem digitalen Fortschritt anpassen und ab 2023 die technischen Voraussetzungen für die Bekanntgabe von digitalen Gewerbesteuerbescheiden umgesetzt haben. Die Kommunen sollen hierzu an die bereits erprobten digitalen Systeme (ELSTER) der Finanzverwaltung angeschlossen werden.
27.10.2022 - Tanja Schwedtmann
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