Internationale Mindeststeuer
Einigung zur globalen Mindeststeuer
Die Besteuerung eines Unternehmens erfolgt an dem Ort, wo sich der Firmensitz befindet. Die großen Konzerne haben dies bislang genutzt, um ihren Firmensitz in Ländern anzusiedeln, die einen geringen Prozentsatz bei der Unternehmenssteuer haben. Die Einigung der G7 über eine globale Mindeststeuer könnte diese strategischen Erwägungen der Konzerne zu Nichte machen.
Besteuerungsrecht:
Das Besteuerungsrecht für die Konzerne obliegt dem Land, in dem sich der Firmensitz der Gesellschaft befindet. Die Länder konkurrieren untereinander, um das Besteuerungsrecht für große Konzerne und locken die Firmen zum Beispiel mit niedrigen Steuersätzen. Es ist oft besser ein bisschen vom Kuchen abzubekommen, als gar nichts.
Das Problem der Steueroasen ist öffentlich bekannt. Die Firmen können strategisch ihre Firmensitze nach steuerlichen Aspekten auswählen. Zudem wird in der fortschreitenden Digitalisierung die gerechte Besteuerung immer schwerer. Alt eingesessene Definitionen von Betriebsstätten können kaum dem heutigen Zeitalter entsprechen. Die zwischen den Staaten geschlossen Doppelbesteuerungsabkommen dienen hauptsächlich der Abgrenzung realwirtschaftlicher Beziehungen zwischen den Ländern.
Globale Mindeststeuer:
Bundesfinanzminister Scholz fordert bereits seit 2018 eine globale Mindeststeuer. Bisher waren seine Bemühungen ergebnislos durch internationalen Widerstand. Insbesondere die USA unter Führung von Donald Trump stellte sich gegen eine globale Mindeststeuer. Durch den Amtswechsel wendet sich das Blatt, denn Präsident Biden ist ein Verfechter der globalen Mindeststeuer. So kam es dazu, dass sich die sieben Industrienationen beim G7 Gipfel auf eine Mindeststeuer von 15 Prozent einigten. Die ursprüngliche Forderung von Präsident Biden belief sich auf 21 Prozent. Einige Kritiker sehen in dem geringen Steuersatz ebenfalls eine Verfehlung bei der Einführung einer globalen Mindeststeuer.
Es ist jedoch positiv zu bewerten, dass der Grundstein für einer steuerlichen Reform gesetzt wurde. Weiteres Ziel ist weitere führende Wirtschaftsnationen von der Mindeststeuer zu überzeugen, damit eine flächendeckendere Anwendung zum Tragen kommt. Die Einigung auf einen Prozentsatz von 15 Prozent wird auch damit begründet, dass er niedrige Steuersatz zu einer breiteren Akzeptanz bei den anderen Wirtschaftsnationen führen soll.
Fazit:
Der Grundstein für eine steuerliche Reform wurde von den G7 Staaten gesetzt. Es bleibt abzuwarten, inwiefern sich die G20 Staaten dieser Reform anschließen.
01.07.2021 - Tanja Schwedtmann - ts@ntg24.de
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