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Gründen – aber wie?

Die wohl quälendsten Fragen, vor denen ihr bei einer Gründung steht

NTG24 - Gründen – aber wie?

 

Gründen ist eine coole Sache, das eigene Ding machen, sein eigener Chef sein. Aber viele Gründer sind auch maximal überfordert mit der Bürokratie und all den Fragen, die ihnen entgegen schlagen, wenn sie sich auf ihren Weg machen. Damit ihr euch nicht davon lähmen lasst, wollen wir euch heute mal ein paar Antworten auf typische Gründerfragen geben, die uns immer wieder begegnen.

 

1. Welche Rechtsform ist die richtige für mich?

 

Klassische Antwort: Es kommt drauf an.

Wollt ihr alleine loslegen oder im Team?

Ist es okay für euch auch mit eurem Privatvermögen zu haften?

Habt ihr das nötige Kleingeld für das Stammkapital einer Kapitalgesellschaft?

Seid ihr sicher, dass ihr das Ganze langfristig machen wollt oder ist es ein Experiment?

Muss die Gründung schnell gehen und am besten kostenlos sein oder habt ihr ein bisschen Zeit und Geld zur Verfügung bevor es losgeht?

Plant ihr Investoren mit ins Boot zu holen?

Soll euer Unternehmen einen Namen, zum Beispiel den eurer Marke tragen?

Wenn ihr Antworten zu diesen Fragen habt, sollte sich schon herauskristallisieren, in welche Richtung es geht – Einzelunternehmer, Personen- oder Kapitalgesellschaft, Mischformen oder vielleicht sogar mehrere Gesellschaften.

 

Video -

 

2. Welche Steuern kommen auf mich zu?

 

Hier gibt es zwei Lager: Die Unternehmenssteuern und die private Steuer, also Einkommensteuer.

Die Unternehmenssteuern teilen sich dann nochmal auf in zwei große Lager: Die Ertragsteuern und die Umsatzsteuer.

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Werbebanner ISIN-WatchlistDie Ertragsteuern sind die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Erstere gibt es nur bei Körperschaften an, also Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder UG. Die Gewerbesteuer dagegen fällt bei jeder Rechtsform an. Ausnahme davon bilden die freien Berufe wie Steuerberater, Arzt oder Anwalt. Die haben keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb und deswegen auch keine Gewerbesteuer. Und bei manchen Gewerbetreibenden fällt auch keine Gewerbesteuer an, denn es gibt einen Freibetrag für Einzelunternehmen und Personengesellschaften in Höhe von 24.500 € pro Jahr. Und manchmal gibt es auch bei Kapitalgesellschaften keine Gewerbesteuer, obwohl die immer Gewerbetreibende sind, das ist aber eher speziell und nennt sich vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft.

Die Umsatzsteuer ist ein ganz eigenes System, aber darauf kommen wir nochmal zu sprechen.

 

3. Brauche ich einen Steuerberater?

 

Hier kommt es ein bisschen darauf an, was ihr macht und wie, also in welcher Rechtsform und so weiter. Müsst ihr nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen, kommt ihr eher noch alleine und mit günstigen Tools zurecht. Müsst oder wollt ihr aber bilanzieren, begebt ihr euch auf ein für die meisten Laien schon zu komplexes Gebiet, denn hier müssen einige Regeln beachtet werden.

Wollt ihr nicht gleich alles aus der Hand geben und euch auch keine laufenden Kosten ans Bein binden, ist das auch machbar, denn es gibt genau für sowas Beratungsgespräche, in denen ihr fragen könnt, wenn ihr nicht weiter wisst oder den Steuerberater auch mal einen Blick auf eure Unterlagen werfen lassen könnt, um Sicherheit zu gewinnen.

Und keine Sorge, wir haben noch einen Part 2 der Gründerfragen für euch in der Pipeline!

 

12.10.2021 - Helen Dieckhöfer - hd@ntg24.de & Sarah Klinkhammer - sk@ntg24.de

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Wer weitergehende steuerliche Fragen über die Beiträge von Wir lieben Steuern hinaus hat, kann auch über die eigene Steuerberatungskanzlei Dieckhöfer & Partner direkten Kontakt mit den Autorinnen aufnehmen.

Homepage Dieckhöfer & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB: https://dieckhoefer-partner.tax/
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