Die Folgen von Homeoffice & Co. – Kommen jetzt die (Steuer-)Nachzahlungen oder rettet uns die DIGI AfA?
Homeoffice bedeutet Kostenzuwachs, allerdings auch Rechtsänderungen – Ein Kommentar
Homeoffice boomt – wen wunderts, da die Bundesregierung seit Ende Januar eine strikte Homeofficepflicht eingeführt hat. Mit wenigen Ausnahmen müssen Arbeitgeber Homeoffice ermöglichen – sofern nicht betriebliche Gründe dagegenstehen. Hierzu verweise ich auf die rechtliche Würdigung des Artikels „Homeoffice und Arbeitnehmerschutz“ meiner Kollegen.
Auch die steuerliche Abzugsfähigkeit eines Arbeitszimmers sowie die neu eingeführte Pauschale für z.B. Arbeitsecken wurde bereits mehrfach auf NTG24 thematisiert. Doch entstehen hierdurch nur positive Effekte?
Ich möchte mich einmal mit diesem Artikel etwas kritischer mit den Folgen hieraus beschäftigen und gebe Ihnen Einblicke, was sich hierdurch verändert.
Fahrtkosten:
Die Entfernungspauschale i.S.d. §9 Einkommensteuergesetz (EStG) ist bei vielen Bürgern und Bürgerinnen ein erheblicher Kostenfaktor in der Steuererklärung. So können hier im Jahr durchaus vierstellige Beträge bei rumkommen.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer, welcher 5 Tage in der Woche arbeitet, kann durchaus glaubhaft 230 Arbeitstage in der Steuererklärung eintragen. Bei einer Entfernung von z.B. 20km ergibt sich so ein Betrag von 1.380€ (230T x 20 x 0,3).
Die Fahrtkosten werden bei vielen deutlich sinken – klar man hat ja auch keinen wirklichen Aufwand hierdurch gehabt. Somit kann man zwar sagen, dass sich der Kostenfaktor steuerlich nicht begünstigt auswirken kann, man aber alltäglich auch mehr Geld im Portmonee hat, da man nicht so oft die Tankstellen aufsuchen muss.
Telefonkosten:
Zwar wird evtl. auch vermehrt bei dem einem oder anderen telefoniert, doch sind die meisten Plattformen mittlerweile webbasierend und es wird nicht mehr nach einzelnen Telefonaten abgerechnet. Außerdem verfügt heutzutage eigentlich jeder über eine Flatrate weshalb man hier nicht mit Mehrkosten überrascht werden sollte.
Übrigens gilt auch hier weiterhin die Vereinfachungsregel, dass man entweder 20% der jeweiligen Monatsabrechnung (Höchstbetrag 20€) oder maximal 20€ pro Monat steuerlich absetzen darf. Somit können bis zu 240€ im Jahr steuerlich geltend gemacht werden.
Stromkosten
Einer weiterer – nicht unwichtiger – Kostenapparat stellen die Kosten für Strom dar. Dadurch, dass Sie aufgrund der Anordnung mehr Zeit Zuhause verbringen, nutzen Sie verständlicherweise auch mehr die elektronischen Geräte wie Kaffeemaschine, Computer, Ofen & Co. Auch die größere Verwendung von Lichtquellen sorgt für einen erhöhten Stromverbrauch.
Das Vergleichsportal Verivox hat auf statistischen Grundlagen versucht die Stromkosten im Homeoffice einmal näher zu berechnen und kam zum Ergebnis, dass bis zu 250€ Mehrkosten für Strom im Jahr anfallen können. Natürlich kann dies nur ein ungefährer Richtwert sein, da des auf die individuelle Mehrnutzung ankommt.
Ein Abzug der Mehrkosten ist steuerlich nur anteilig über das Arbeitszimmer möglich. Sofern kein Arbeitszimmer vorhanden ist, sind die Mehrkosten in der neu eingeführten Homeoffice-Pauschale eingerechnet und können darüber hinaus nicht weiter geltend gemacht werden.
Heizkosten:
Im Homeoffice möchte man es auch zumindest warm und gemütlich haben, mit der Folge, dass auch die Gasrechnung etwas üppiger ausfallen dürfte. Für ein Arbeitszimmer mit knapp 20qm können so schnell rund 150€ an Heizkosten anfallen – Tendenz steigend. Experten rechnen mit einem erhöhten Heizbedarf um ca. 4% im Jahr und das auf die ganze Wohnung bezogen. So können schnell auch ein paar Euro mehr hier zugerechnet werden – logisch wer wärmt schon nur sein Arbeitszimmer, wenn man den ganzen Tag im Haus bzw. in der Wohnung ist.
Ein negativer Nebeneffekt des erhöhten Bedarfs ist ebenfalls, dass die jeweiligen Anbieter ihre Chance auf Mehreinnahmen nutzen und die Preise erhöhen. Auf der einen Seite, weil auch die Mehrwertsteuersenkung wieder verpufft ist und auf der anderen Seite greift auch die CO2 Abgabe, welche seit neustem auch eingeführt worden ist. So kann schnell eine erhebliche Mehrbelastung und eine daraus resultierende Nachzahlung dazukommen.
Einführung einer Digi AfA
Digi AfA? Was sich anhört wie eine Weiterentwicklung der Anime-Serie Digimon ist in Wirklichkeit die neueste Entwicklung in Sachen steuerliche Absetzung für Abnutzung von Wirtschaftsgütern, welche extra fürs Homeoffice angeschafft werden.
Dies ist das Ergebnis einer durchgeführten Bund-Länder-Konferenz vom 19. Januar 2021. Zwar lag die Betrachtung vor allem auf die gezielte Mengenabsetzung von Arbeitgebern, welche die Kosten für die Einrichtung eins Homeoffice (Drucker, Computer u.ä.) übernehmen, doch war auch die klare Botschaft vom Finanzministerium, dass gleichzeitig davon auch alle profitieren, die im Homeoffice arbeiten. Somit ist auch anzunehmen, dass für Arbeitnehmer / innen hier ebenfalls eine Begünstigung erfolgen wird.
Bislang ist es ja lediglich möglich, Wirtschaftsgüter wie Laptop und Co. (wie alle anderen Arbeitsmittel), welche mit den Anschaffungskosten unter 800€ netto liegen sofort von den Steuern abzusetzen. Darüber hinaus mussten die Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer abgeschrieben und auf Jahre verteilt werden. Künftig sollen alle Kosten für die digitale Infrastruktur sofort komplett berücksichtigt werden können.
Diese Regelung gilt bereits rückwirkend zum 01.01.2021. Arbeitergeber können daher die Anschaffungskosten für die digitale Ausstattung ihrer Mitarbeiter im Homeoffice zu 100% von den Steuern absetzen. Ich empfehle daher auch hier eine gute Aufbewahrung der Belege.
Ob die Reglung für bereits angeschaffte Wirtschaftsgüter des Jahres 2020 zählt ist noch ungewiss, doch ist wahrscheinlich, dass Restwerte, welche sich durch Abschreibung ergeben haben, in 2021 komplett abgesetzt werden können. Dies ist aktuell noch in Klärung mit den einzelnen Bundesländern. Eine Entscheidung wird frühstens Mitte Februar durch ein BMF Schreiben erwartet.
Fazit:
Selbstverständlich kann man keine pauschalen Antworten zu Mehrbeträgen aufgrund der Homeofficepflicht geben, da es immer auf die individuelle Handhabung, sei es durchs Nutzen von unterschiedlichen elektronischen Geräten oder durch die eigene Wärmeempfindung gesteuert ist, wie viel letztlich an Mehrbelastung auf jeden Einzelnen von Ihnen zukommt. Eins kann man jedoch definitiv festhalten, die Homeoffice Pflicht ist geldlich gesehen, aufgrund von steuerlichen Begünstigungen (Arbeitszimmer, Homeoffice Pauschale, Digi-AfA o.ä.) oder der Tatsache, dass man weniger Fahrtkosten hat, nicht nur positiv, sondern kann einen auch empfindlich am Geldbeutel treffen.
Gerade für Leute, welche kein komplettes Arbeitszimmer besitzen und somit nicht die kompletten Vorzüge einer steuerlichen Abzugsfähigkeit erhalten, kann auch schnell eine steuerliche Nachzahlung Folge sein.
Man sollte sich auf jeden Fall auch Vergleichswerte heranziehen und ggf. Anbieter wechseln. Steuerlich gesehen sollte man auf jeden Fall im Blick haben, dass es zu einer Verschiebung kommen kann (Fahrtkosten -> Arbeitszimmer) oder auch ggf. abzugsfähige Kosten wegfallen. Nur wenn man sich hier konsequent mit auseinandersetzt bleiben Überraschungen aus.
07.02.2021 - Daniel Eilenbrock - de@ntg24.de
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