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Die Homeofficepauschale im Fokus

Wann gelten welche Besonderheiten?

NTG24 - Die Homeofficepauschale im Fokus

 

Die Homeoffice-Pauschale stellt eine wichtige steuerliche Anpassung dar, die auf die zunehmende Flexibilisierung der Arbeitswelt reagiert. Angesichts der Tatsache, dass immer mehr Arbeitnehmer teilweise oder vollständig von zu Hause aus arbeiten, hat der Gesetzgeber die Notwendigkeit erkannt, diese Veränderungen im Steuerrecht zu berücksichtigen. Ab 2023 gelten neue Regelungen, die es Arbeitnehmern ermöglichen, Aufwendungen für die Arbeit im Homeoffice einfacher steuerlich geltend zu machen.

 

Grundlagen der Homeoffice-Pauschale

 

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Werbebanner Semitax 2Die Homeoffice-Pauschale ist ein Pauschbetrag, der Arbeitnehmern ermöglicht, Kosten für die Arbeit im Homeoffice ohne Einzelnachweise steuerlich abzusetzen. Dies umfasst insbesondere den Mehraufwand für Strom, Heizung, oder die Nutzung privater Räumlichkeiten für berufliche Zwecke. Die Pauschale soll die steuerliche Abwicklung vereinfachen und die Notwendigkeit der detaillierten Dokumentation von Ausgaben reduzieren. Auch ist es hierfür nicht notwendig, dass ein Arbeitszimmer vorliegt. Die viel diskutierte „Arbeitsecke“ ist daher genauso berücksichtigungsfähig-

 

Neue Regelungen für die Steuererklärung 2023

 

Ab 2023 wurden die Regelungen zur Homeoffice-Pauschale angepasst, um den steuerlichen Abzug von Homeoffice-Kosten transparenter und einfacher zu gestalten. Zu den Neuerungen zählen:

- Eine Erhöhung der maximalen Tage (210 Tage), für die die Pauschale geltend gemacht werden kann (max. 1260€).

- Anpassungen auf 6€ pro Tag, um eine gerechtere Abdeckung der tatsächlichen Kosten zu gewährleisten.

- Wegfall der Definition des Arbeitszimmers

 

Berechtigung und Anspruchsvoraussetzungen

 

Um die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen zu können, müssen Arbeitnehmer bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört, dass die Arbeit tatsächlich im eigenen Zuhause stattfindet und ein direkter Bezug zur beruflichen Tätigkeit besteht.

 

Mit anderem Arbeitsplatz

 

Für Arbeitnehmer, die zusätzlich über einen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber verfügen, gelten spezielle Regelungen:

- Die Pauschale kann nur für Tage geltend gemacht werden, an denen ausschließlich im Homeoffice gearbeitet wurde. Auch wenn nur Unterlagen abgeholt werden, um anschließend damit im Homeoffice zu arbeiten, kann lediglich die Entfernungspauschale geltend gemacht werden.

- Es gelten bestimmte Höchstgrenzen, die die Anzahl der Tage limitieren, für die die Pauschale beansprucht werden kann.

- Ausnahmen stellen Dienstreisen dar, hier kann auch parallel noch die Tagespauschale geltend gemacht werden, sofern man noch nach der Dienstreise wieder anfängt zu arbeiten

Beispiel: Kundenbesuch am Homeofficetag und anschließende Fortsetzung im Homeoffice  Dies ist unschädlich, man bekommt neben den Dienstreisekosten auch die Tagespauschale gewährt. Wichtig ist lediglich, dass die erste Tätigkeitsstätte nicht aufgesucht wird.

 

Ohne anderen Arbeitsplatz

 

Arbeitnehmer, die keinen weiteren Arbeitsplatz vom Arbeitsgeber zur Verfügung haben (z.B. Lehrer) oder vollständig im Homeoffice arbeiten, können von den neuen Regelungen besonders profitieren:

- Tagespauschale kann auch geltend gemacht werden, wenn man nach Arbeit noch im Homeoffice weitere Arbeiten zu erledigen hat.

- Tätigkeiten am Arbeitstag in geringen Umfang in der häuslichen Wohnung sind ausreichend, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht

Hier einige Szenarien, in denen dies zutreffen könnte:

1. Vollständige Remote-Arbeit: Arbeitnehmer, die in einem Anstellungsverhältnis stehen, dessen Bedingungen vorsehen, dass sie ihre Arbeit vollständig von zu Hause aus verrichten, ohne dass ein Büroarbeitsplatz vom Arbeitgeber bereitgestellt wird.

2. Selbstständige und Freiberufler: Personen, die selbstständig oder freiberuflich tätig sind und kein separates Büro oder Geschäftslokal außerhalb ihres Wohnraums haben.

3. Corona-Pandemie und ähnliche Krisensituationen: Während der COVID-19-Pandemie und ähnlichen Krisenzeiten, in denen Büros geschlossen wurden und Arbeitnehmer angehalten waren, von zu Hause aus zu arbeiten.

4. Kein Zugang zum Arbeitsplatz: Arbeitnehmer, denen theoretisch ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, die diesen aber aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen, Umbaumaßnahmen oder anderen vorübergehenden Umständen nicht nutzen können.

5. Art der Tätigkeit: Tätigkeiten die vom Grunde her nicht auf Tätigkeiten im Büro ausgelegt sind (z.B. Lehrer). Der Arbeitgeber räumt daher kein klassischen Arbeitsplatz ein.

Ein anderer Arbeitsplatz ist jeder zur Erledigung geeignete Arbeitsplatz (auch im Großraumbüro). Unerheblich ist, wenn der Arbeitsplatz zeitweise (z. B. am Wochenende) nicht zur Verfügung steht

Tagespauschale Übersicht:

 

Häufig gestellte Fragen

 

Frage 1: Kann ich die Homeoffice-Pauschale auch geltend machen, wenn ich in einer WG lebe?

Antwort: Ja, die Pauschale kann unabhängig von der Wohnform beansprucht werden, sofern die berufliche Nutzung des Wohnraums nachgewiesen werden kann.

Frage 2: Was passiert, wenn ich mehr Tage im Homeoffice gearbeitet habe, als die Pauschale abdeckt?

Antwort: Die Anzahl der Tage, für die die Pauschale geltend gemacht werden kann, ist begrenzt. Weitere Tage können nicht zusätzlich angerechnet werden.

 

28.05.2024 - Daniel Eilenbrock

Unterschrift - Daniel Eilenbrock

 

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