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Wann können Immobilien steuerfrei veräußert werden?

3 wichtige Fakten zur Immobilien Veräußerungen

NTG24 - Wann können Immobilien steuerfrei veräußert werden?

 

Das Einkommensteuergesetz hat neben all den nervigen und teuren Regelungen auch ein wahres Geschenk Gottes im Gepäck. Und das ist die steuerfreie Immobilienveräußerung.

Hier habt ihr 3 Fakten rund um dieses tolle Thema.

 

Fakt 1

 

Selbstgenutzte Immobilien könnt ihr jederzeit steuerfrei verkaufen. Das geht auch, wenn ihr die Immobilie nur im Jahr der Veräußerung und in den zwei vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt habt.

Ob ihr sie in der Zeit vorher vermietet hattet, ist total egal.

 

Fakt 2

 

War die Bude die ganze Zeit vermietet, könnt ihr sie nur steuerfrei veräußern, falls zwischen Anschaffung und Veräußerung mindestens zehn Jahre liegen. Anfang und Ende dieser 10 Jahre werden durch die obligatorischen Rechtsgeschäfte bestimmt. Entscheidend sind also die Daten der Kaufverträge.

Habt ihr das Grundstück geerbt, ist das Anschaffungsdatum eures Rechtsvorgängers entscheidend.

 

Video -

 

Fakt 3

 

Wenn ihr steuerpflichtig veräußert, stellt sich ja die entscheidende Frage danach, wie der Veräußerungsgewinn ermittelt wird. Zum Glück ist das einfach:

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Werbebanner SemitaxVeräußerungspreis minus Anschaffungs- oder Herstellungskosten minus Kosten im Zusammenhang mit der Veräußerung.

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten müssen aber vorher noch um eventuell geltend gemachte Abschreibungen gemindert werden, falls ihr die Immobilie mal vermietet hattet.

Habt ihr im Kalenderjahr insgesamt Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften von weniger als 600€, bleibt das Ganze steuerfrei.

Verkauft ihr mit Verlust, kann dieser Verlust nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen werden. Habt ihr in dem Verlustjahr keine Gewinne zum Verrechnen, kann der Verlust auch ins Vorjahr zurücktragen werden. Alternativ wird er dann so lange ins jeweilige Folgejahr vorgetragen, bis es einen verrechenbaren Gewinn gibt.

 

27.01.2022 - Helen Dieckhöfer - hd@ntg24.de & Sarah Klinkhammer - sk@ntg24.de

 

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Wer weitergehende steuerliche Fragen über die Beiträge von Wir lieben Steuern hinaus hat, kann auch über die eigene Steuerberatungskanzlei Dieckhöfer & Partner direkten Kontakt mit den Autorinnen aufnehmen.

Homepage Dieckhöfer & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB: https://dieckhoefer-partner.tax/

Homepage Wir lieben Steuern: https://www.wirliebensteuern.com/

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