Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2022
Einblick in den Entwurf des Jahressteuergesetz 2022
Der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2022 ist auf der Internetseite des BMF veröffentlicht.
Jahressteuergesetz 2022:
Im deutschen Steuerrecht hat sich ein Gesetzgebungsbedarf ergeben. Die Anpassung an nationale und internationale Rechtsprechungen, sowie Änderung aufgrund der Digitalisierung, Verfahrens- und Zuständigkeitsregeln sind nach dem BMF erforderlich. Einige wesentliche Änderungen werden in diesem Artikel aufgeführt.
Einkommensteuer:
- Erhöhung des linearen AfA-Satzes für die Abschreibung von Wohngebäuden von 2 auf 3 Prozent, § 7 Absatz 4 EStG
- Vollständiger Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG als Sonderausgaben bereits ab 2023
- Erhöhung Sparerpauschbetrag § 20 Abs.9 EStG auf 1.000 €
- Aufhebung der Tarifbegrenzung bei Gewinneinkünften auf 42 Prozent für das Jahr 2007 zur Umsetzung der Vorgaben des BVerfG-Beschlusses 2 BvL 1/13, § 32c EStG
- Anhebung Ausbildungsfreibetrag nach § 33a Abs.2 EStG auf 1.200 €
- Steuerfreistellung des Grundrentenzuschlages § 3 Nr.14a EStG
Umsatzsteuer:
- Wegfall von § 4 Nr.1b S.2 UStG. Voraussetzung der Steuerbefreiung müssen unabhängig von der Frist des § 18a Abs.10 UStG gelten
- Elektronische Antrag zur Steuervergütung bei Hilfsleistungen, § 4a Abs 1 Satz 2 UStG
- Elektronische Übermittlungsmöglichkeit der Erklärung zur Fahrzeugeinzelbesteuerung, § 18 Abs. 5a UStG
- Neuregelung zum Vorsteuervergütungsverfahren, § 18 Abs.9 S.3 UStG
- Verpflichtung für Zahlungsdienstleister grenzüberschreitende Zahlungen zu melden § 22g UStG
Abgabenordnung:
- Mitteilung von Daten für die Durchführung eines Strafverfahrens wegen einer zu Unrecht erlangten Leistung aus öffentlichen Mitteln, § 31a Abs.1 S.2 AO
- Öffentliche Zustellung auf der Internetseite der Finanzverwaltung oder in elektronischem Portal, § 122 Abs. 5 Satz 2 und Satz 4 AO
- Direkter Zahlungsweg für öffentliche Leistungen nach § 139b AO
- Klarstellung des Beginns der Zahlungsverjährung des gesamten Anspruchs im Fall der Aufhebung, Änderung oder Berichtigung §§ 229,230 AO
Referentenentwurf:
Weitere Gesetzesänderungen und die Details zu den oben aufgeführten Änderungen sind dem Referentenentwurf des BMF zu entnehmen.
05.08.2022 - Tanja Schwedtmann
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