Regierungsentwurf Jahressteuergesetz 2022
Neuerungen im Bereich der Umsatzsteuer und Abgabenordnung
Der Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2022 ist veröffentlicht worden. Die wichtigsten Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer und Abgabenordnung werden in diesem Artikel dargestellt.
Zusammenfassende Meldung
§ 4 Nr.1b S.2 UStG wird aus dem Gesetz gestrichen, um klar zustellen, dass die Voraussetzungen für die innergemeinschaftliche Lieferungen unabhängig von der Frist im Sinne des § 18a Abs.10 UStG gelten. Die Abgabe einer richtigen und vollständigen Zusammenfassenden Meldung zur Gewährung der Steuerbefreiung ist verpflichtend auch über die Fristen des § 18a Abs. 10 UStG.
Antrag Steuervergütung
Der Antrag auf Steuervergütung bei Hilfeleistungen im Sinne des § 4a UStG soll in elektronischer Form ermöglicht werden.
Fahrzeugeinzelbesteuerung
Die Steuererklärung zur Fahrzeugeinzelbesteuerung (§16 Abs.5a UStG) soll für Besteuerungszeiträume, die nach dem 31.12.2022 enden, elektronisch übermittelt werden können.
Vorsteuervergütungsverfahren
Im Vorsteuervergütungsverfahren sind in Rechnung gestellte Steuerbeträge zu innergemeinschaftlichen Lieferungen nicht mehr zu berücksichtigen, wenn der Abnehmer nicht die von einem anderen Mitgliedsstaat erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben hat (§18 Abs.9 S.3 UStG).
Steuergeheimnis
Im Fall der zu Unrecht erlangte Leistungen aus öffentlichen Mitteln im Rahmen der Pandemie können Finanzbehörden geschützte Daten in Fällen des § 31a Abs.1 S. 1 Nr. 1b) bb) oder Nr.2 AO zur Durchführung eines Strafverfahrens offen legen.
Öffentliche Zustellung
Steuerverwaltungsakte sollen durch Bekanntmachung der Finanzbehörden auf der Internetseite der Finanzverwaltung oder auf einem elektronischen Portal als öffentlich zugestellt gelten nach § 122 Abs. 5 S.2,4 AO.
Zahlungsweg für öffentliche Leistungen
Der Gesetzgeber will eine gesetzliche Grundlage für einen direkten Zahlungsweg für öffentliche Leistungen im Gesetz etablieren. Eine in der IDNr-Datenbank hinterlegte IBAN soll zukünftig für entsprechende Zahlungszwecke verwendet werden.
Fazit:
Die Änderungen in der Abgabenordnung sollen die strafrechtliche Verfolgung von zu Unrecht erlangten öffentlichen Mitteln ermöglichen und zeitgleich will der Gesetzgeber durch eine Neuregelung für einen Zahlungsweg, den zukünftigen Missbrauch von Geldern vermeiden.
23.09.2022 - Tanja Schwedtmann
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