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E-Autos und die Steuerbefreiung von der KFZ-Steuer

Verlängerung der Steuerbefreiung bis 31.12.2030 – Kurzinfo

NTG24 - E-Autos und die Steuerbefreiung von der KFZ-Steuer

 

Elektroautos mit ausschließlichem elektronischem Antrieb (nicht Hybrid), welche in der Zeit vom 18.05.2011 bis 31.12.2020 erstmals zugelassen wurden, sind weiterhin von der KFZ-Steuer befreit. Bislang war diese Begünstigung lediglich bis Ende 2020 gültig. Die Steuerbefreiung beträgt 10 Jahre und endet somit dann spätestens am 31.12.2020.

 

Weitere Einzelheiten zur KFZ-Steuer:

 

1. Nach Ablauf des steuerfreien Zeitraums kommt es beim Elektroauto auf das zulässige Gesamtgewicht an.

Pro angefangene 200 Kilo werden gem. §9 Abs. 2 KraftStG verschiedene Steuersätze fällig, welche Sie dem folgenden Schaubild entnehmen können. Hierbei gilt zu beachten, dass gerade einmal 50% des Satzes, der für andere Fahrzeuge bis 3.500kg fällig wäre, für Elektrofahrzeuge zu berechnen sind. Eine Begünstigung besteht also auch weiterhin.

 

Hinweis:

Die sich aus den Steuersätzen ergebenen Beträge werden stets aufgerundet.

 

 

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Werbebanner Zürcher Börsenbriefe2. Für Verbrennungsmotoren wird die KFZ-Steuer sich künftig gezielter am Schadstoff Ausstoß der Fahrzeuge orientieren. So wird je nach Höhe der Emissionen eine stufenweise Berechnung von 2€ bis 4€ je Gramm CO₂ pro Kilometer eingeführt

3. Die Versteuerung des Hubraums bleibt als zweiter Tarif Baustein auch weiterhin bestehen. Für emissionsarme Pkw mit CO₂ -Prüfwerten bis 95 Gramm pro Kilometer, die bis Ende 2024 erstmals zugelassen werden, wird die jeweilige Jahressteuer für fünf Jahre zukünftig um jeweils 30€ reduziert. Diese werden in Form eines Steuerfreibetrags gewährt. Damit wird zukünftig derjenige belohnt, dessen Fahrzeug einen geringeren CO₂ -Emissionswert aufweist.

4. Um insbesondere die mittelständischen Handwerksbetriebe finanziell zu entlasten, wird schließlich die bisherige Sonderreglung für die Besteuerung bestimmter leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen abgeschafft. Handwerker und Kleinunternehmer sind bei ihrer Arbeit auf diese Nutzfahrzeuge zwingend angewiesen. Aufgrund der aktuellen Corona-bedingten Belastungen des Mittelstandes wird an dieser Stelle für Entlastung gesorgt.

 

 

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Fazit:

 

Mit den Änderungen wird die Nachfrage auf Pkw mit niedrigem CO₂ -Emissionspotenzial gelenkt und der Umstieg auf Elektrofahrzeuge gefördert. Des Weiteren wird auch wieder deutlich, dass vor allem die Elektromobilität verschiedene Facetten aufweist, da man sich steuerlich genauestens überlegen muss, welcher E-Wagen es denn werden soll. Es wird daher um die Elektromobilität nicht ruhig werden.

 

21.12.2020 - Daniel Eilenbrock - de@ntg24.de

 

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