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Die Anlage KAP

Wie Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung untergebracht werden

NTG24 - Die Anlage KAP

 

Wofür steht KAP?

 

KAP heißt ganz simpel Kapitalerträge.

Jetzt fragt ihr euch vielleicht, was Kapitalerträge sind.

Das sind vor allem Zinsen oder Dividenden, also Gewinnausschüttungen, die ihr bekommt.

 

Die Anlage KAP ist eigentlich ganz einfach

 

Der Gesetzgeber hat sich das Ein oder Andere einfallen lassen, um die Besteuerung der Kapitalerträge zu vereinfachen, damit man nicht wegen jedes Euros Zinsen gleich ein riesiger Aufwand entsteht.

Eine wichtige Rolle spielt dabei der Sparerpauschbetrag.

Das ist ein Freibetrag, der immer steuerfrei bleibt.

Er liegt bei 801 € pro Jahr, bei Verheirateten ist er doppelt so hoch.

Damit bleiben eure ersten 801 € Kapitalerträge steuerfrei und ihr müsst nur für die Erträge über 801 € Steuern zahlen.

Außerdem ist es so, dass normalerweise die Bank, über die ihr Geld angelegt habt, die Steuer auf eure Kapitalerträge schon einbehält und abführt.

Das dürfte euch schon von der Lohnsteuer bekannt vorkommen, die behält ja auch euer Arbeitgeber ein und führt sie für euch ab.

Damit ihr die ersten 801 € auch wirklich steuerfrei bekommt, könnt ihr bei eurer Bank einen sogenannten Freistellungsauftrag einreichen.

Das ist ganz easy und geht oft sogar online.

Ihr könnt den Freistellungsauftrag außerdem auch auf mehrere Banken splitten.

Wichtig ist hierbei aber, dass ihr insgesamt maximal 801 € erreichen dürft.

Habt ihr das gemacht, braucht ihr keine Anlage KAP mehr abgeben, um in den Genuss des Sparerpauschbetrags zu kommen, weil die Bank dann erst Steuern einbehält, wenn ihr auch welche zahlen müsst.

Die Steuer auf Kapitalerträge nennt sich Kapitalertragsteuer oder auch Abgeltungsteuer.

Das lässt auch schon durchklingen, dass ihr in der Regel keine weiteren Kosten – hier auch Werbungskosten genannt – mehr ansetzen könnt, sodass ihr im Regelfall keine Anlage KAP abgeben müsst.

Dafür, dass ihr keine Kosten geltend machen könnt, gibt es den erklärten Sparerpauschbetrag und zusätzlich einen pauschalen, recht niedrigen Steuersatz von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

 

Manchmal ist es aber doch nicht ganz so einfach

 

Wie erklärt müsst ihr bei der Bank einen Freistellungsauftrag einreichen, damit das Alles funktioniert.

Tut ihr das nicht, wird zu viel Steuer einbehalten, nämlich ab dem ersten Euro.

Das Geld ist dann zwar nicht verloren, ihr müsst dann aber die Anlage KAP mit eurer Steuererklärung abgeben, um euch die Steuern erstatten zu lassen.

Falls euch der pauschale Steuersatz von 25% unfair vorkam, weil ihr selbst einen niedrigeren persönlichen Durchschnittssteuersatz habt, kann sich die Abgabe der Anlage KAP für euch auch lohnen.

Bei der sogenannten Günstigerprüfung wird geschaut, ob der pauschale Steuersatz oder euer persönlicher tariflicher Einkommensteuersatz für euch günstiger ist.

Liegt ihr mit eurem persönlichen Einkommensteuersatz unter den 25% sein, bekommt ihr die zu viel abgeführten Steuern wieder zurück.

Die Günstigerprüfung beantragt ihr einfach innerhalb der Anlage KAP mit einem Häkchen.

Die Abgabe der Anlage KAP kann sich außerdem auch lohnen, wenn ihr auf eurer Steuerbescheinigung ausländische Quellensteuern seht.

 

Manchmal ist es sogar noch komplizierter

 

In manchen Fällen seid ihr aber sogar verpflichtet die Anlage KAP und damit eine Steuererklärung abzugeben.

Das passiert immer dann, wenn eure Kapitalerträge noch gar nicht oder nicht richtig besteuert wurden.

Am einfachsten zu verstehen ist das beim privaten Darlehen.

Leiht ihr einem Bekannten Geld und bekommt von ihm dafür Zinsen, hat diese Zinsen ja keine Bank gesehen, daher hat auch Niemand Steuern einbehalten und abgeführt, die Zinsen sind also noch unversteuert.

Das muss mit der Steuererklärung nachgeholt werden.

Aber auch, wenn eure Kapitalerträge über die Bank laufen, kann es sein, dass ihr die Anlage KAP abgeben müsst.

Wenn der Bank nicht alle nötigen Informationen vorlagen, um korrekt zu versteuern, müsst ihr das mit der Steuererklärung korrigieren, beispielsweise wenn ihr der Bank eure Konfession nicht mitteilt oder auch eine falsche Konfession angebt, weil die Kirchensteuer dann gegebenenfalls nicht korrekt abgeführt werden konnte.

Auch bei Depots bei ausländischen Banken, werden die Steuern häufig nicht oder nicht korrekt abgeführt.

 

Wie fülle ich die Anlage KAP aus?

 

Normalerweise erhaltet ihr von eurer Bank eine Kapitalertragsteuerbescheinigung, oder auch kurz Steuerbescheinigung am Anfang des nächsten Jahres.

Die muss man im Regelfall nur noch abtippen, meistens steht sogar auf der Steuerbescheinigung, was wo in die Steuererklärung gehört.

Falls ihr Sonderfälle in eurer Steuerbescheinigung habt, lohnt es sich meistens mal mit der Bank oder einem Steuerberater zu sprechen und dann ist man für die nächsten Jahre wieder gewappnet.

 

Video -

 

6.05.2021 - Helen Dieckhöfer - hd@ntg24.de & Sarah Klinkhammer - sk@ntg24.de

 

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