Kassenumrüstung
Fristablauf zum 30.09.2020
Auch wenn die Corona Pandemie den Fokus vieler Unternehmer momentan auf andere Themen lenkt, sollte nicht vergessen werden, dass zum 30.09.2020 die vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) verlängerte Frist zur Umstellung auf ein manipulationssicheres Kassensystem nunmehr abläuft. Nach diesem Datum ist jede Buchung mit einer nicht umgerüsteten aber prinzipiell aufrüstungsfähigen Kasse illegal und kann vom Finanzamt entsprechend sanktioniert werden. Neben entsprechenden Bußgeldern von bis zu 25.000 € kommen auch Hinzuschätzungen im Falle von zukünftigen Betriebsprüfungen in Betracht. Daher können die Folgen einer Nichtbeachtung zum aktuellen Zeitpunkt noch in Jahren Folgen nach sich ziehen.
Da die meisten Bundesländer jedoch die Frist des BMF im Alleingang nochmals verlängert haben, wiegen sich viele Unternehmer noch immer in Sicherheit. Aber Vorsicht: Diese Fristverlängerungen sind an ganz bestimmte Tatbestandsmerkmale gebunden! So ist es stets erforderlich, dass bis zum 30.09.2020 ein verbindlicher Auftrag für den Einbau einer TSE erteilt bzw. die benötigten TSE bestellt worden sein muss. Sollte dies der Fall sein, hat der Unternehmer bis zum 31.03.2021 Zeit, die TSE in der entsprechenden Kasse zu verbauen.
Folgende Bundesländern sind hier zu nennen: Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen, Saarland, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Berlin und Brandenburg.
Für Verwirrung sorgt jedoch ein aktuelles BMF-Schreiben, welches für die Umrüstung von Kassen eine Verlängerung der Nichtbeanstandungsfrist über den September 2020 hinaus ablehnt. Dies steht im Widerspruch zur o.g. Fristverlängerung der meisten Bundesländer. Da Ansprechpartner der Steuerpflichtigen im Regelfall die Landesfinanzbehörde sind, sollte man sich hier auf die jeweilige Landesregelung berufen, da diese die Finanzämter vor Ort bindet. Trotzdem: Die nicht klare Rechtslage sollte als Warnsignal zum möglichst schnellen Umrüsten gesehen werden.
Fazit:
Wer also noch keine verbindliche Bestellung getätigt hat, der sollte jetzt schnellstmöglich handeln!
29.09.2020 - Matthias Eilenbrock - me@ntg24.de
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