Kinderbetreuungskosten durch Großeltern steuerlich absetzen
Weitere Möglichkeit für Familien im Rahmen der Steuererklärung
Kinderbetreuungskosten sind abziehbare Sonderausgaben und können steuerlich berücksichtigt werden. Dies gilt auch, wenn Großeltern die Betreuung übernehmen, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Abzugsfähige Aufwendungen
Allgemeine Regelung
Kinderbetreuungskosten können zu zwei Dritteln bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro pro Jahr und Kind abgesetzt werden. Dies gilt für Kinder bis zum 14. Lebensjahr und bei Behinderung bis zum 25. Lebensjahr.
Betreuung durch Großeltern
Wenn Großeltern ihr Enkelkind am Wohnsitz des Kindes betreuen, können die erstatteten Fahrtkosten als Kinderbetreuungskosten abgesetzt werden. Dies gilt auch bei unentgeltlicher Betreuung.
Voraussetzungen und Nachweise
Belegpflicht
Die Großeltern müssen einen Beleg über die entstandenen Nebenkosten ausstellen. Alternativ können die tatsächlichen Fahrtkosten mit einer Pauschale von 30 Cent pro Kilometer angesetzt werden.
Entgeltliche Betreuung
Ein Entgelt für die Kinderbetreuung durch die Großeltern kann ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden, sofern die Großeltern nicht im selben Haushalt leben und der Betreuungsvertrag wie unter Fremden abgeschlossen wurde.
Steuerliche Auswirkungen für Großeltern
Die Großeltern müssen das erhaltene Geld nicht in ihrer Steuererklärung angeben, da es sich um einen reinen Aufwendungsersatz handelt und nicht zu steuerpflichtigen Einkünften führt.
Fazit
Kinderbetreuungskosten, die durch Großeltern entstehen, können unter bestimmten Bedingungen steuerlich abgesetzt werden. Dies bietet Familien eine wertvolle Möglichkeit, Betreuungskosten zu reduzieren und gleichzeitig die familiäre Unterstützung zu nutzen.
25.06.2024 - Daniel Eilenbrock
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