Kinderbonus – Auszahlung ab Juli
Kinderbonus im Juli – im Überblick
Der Einmalbonus von 100 € wird im Juli für jedes Kind ausgezahlt für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Kindergeldbonus:
Die Bundesregierung will Familien mit Kindern durch den Kinderbonus in Zeiten außergewöhnlicher Belastungen unterstützen. Für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, gibt es einen Bonus in Höhe von 100 €. Es handelt sich hierbei um eine einmalige Leistung der Bundesregierung zur finanziellen Entlastung von Familien.
Anspruch:
Die Auszahlung des Einmalbonus erfolgt für jedes Kind, für das im Jahr 2022 mindestens einen Monat Anspruch auf Kindergeld besteht. Der Anspruch muss nicht vor dem Auszahlungsmonat Juli 2022 bestanden haben. Bei z.B. einer Geburt nach dem Auszahlungsmonat besteht der Anspruch auf den Kinderbonus, da ein Kindergeldanspruch im Jahr 2022 vorliegt.
Antrag und Auszahlung:
Der Kinderbonus muss grundsätzlich nicht beantragt werden. Er wird in der Regel automatisch von der zuständigen Familienkasse ausgezahlt. Für Neugeborene, für die bisher weder Kindergeld noch Kinderbonus festgesetzt und ausgezahlt wurden, genügt der Antrag auf Kindergeld. Die reguläre Auszahlung erfolgt im Juli 2022. Die Auszahlung kann nach der regulären Kindergeldzahlung erfolgen.
Anrechnung auf Sozialleistungen:
Der Kinderbonus wird nicht als Einkommen berücksichtigt bei den Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), beim Kinderzuschlag und beim Wohngeld. Eine Anrechnung des Bonus beim Unterhaltsvorschuss erfolgt nicht.
07.07.2022 - Tanja Schwedtmann
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