Überblick über die Erhöhungen des Kindergelds und der Kinderfreibeträge ab 2021
Zweites Familienentlastungsgesetz bringt Verbesserung für Familien
Durch die Verabschiedung des Zweiten Familiensteuerentlastungsgesetz wurde die Erhöhung des Kindergeldes und die Anpassung der steuerlichen Kinderfreibeträge auf den Weg gebracht.
Kindergeld:
Das Kindergeld beträgt ab dem 01.01.2021 15 € mehr pro Kind.
Für das erste und zweite Kind steigt somit das Kindergeld von 204 € auf 219 € an. Ab dem dritten Kind erhält man nun einen Betrag von 225 € monatlich und für alle weiteren Kinder stehen einem 250 € zur Verfügung.
Kinderfreibetrag:
Der Kinderfreibetrag wird von 2586 € auf 2730 € je Elternteil angehoben. Der Betreuungsfreibetrag für jedes Elternteil ist um 144 € auf insgesamt 1464 € angehoben worden.
Die steuerliche Freistellung zur Sicherung des Existenzminimums für Kinder beläuft sich demnach pro Kind auf insgesamt 8388 €. Im Vergleich zu 2020 ist eine Erhöhung von 576 € je Kind durch das zweite Familiensteuerentlastungsgesetz eingeführt worden.
Fazit:
Das zweite Familiensteuerentlastungsgesetz sorgt dafür, dass die finanzielle Belastung von Familien durch die Erhöhung des Kindergelds und die erhöhte steuerliche Freistellung Berücksichtigung findet.
29.01.2021 - Tanja Schwedtmann - ts@ntg24.de
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