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Neues BMF Schreiben zur Mahlzeitengestellung

BMF Schreiben vom 07.12.2023

NTG24 - Neues BMF Schreiben zur Mahlzeitengestellung

 

Das BMF-Schreiben vom 7. Dezember 2023 befasst sich mit der lohnsteuerlichen Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten, die Arbeitnehmern ab dem Kalenderjahr 2024 zur Verfügung gestellt werden. Es enthält detaillierte Informationen über die Bewertung dieser Mahlzeiten nach dem amtlichen Sachbezugswert. Hier eine Zusammenfassung des Inhalts mit entsprechenden Zwischenüberschriften:

Das Schreiben leitet mit der rechtlichen Grundlage für die Bewertung von Mahlzeiten ein, die Arbeitnehmern von ihren Arbeitgebern unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung gestellt werden.

 

*Lohnsteuerliche Bewertung von Mahlzeiten

 

Es wird erläutert, dass Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert zu bewerten sind. Dies gilt ab dem 1. Januar 2014 gemäß § 8 Absatz 2 Satz 8 EStG.

 

*Sachbezugswerte ab 2024

 

Anzeige:

Werbebanner Semitax 2Die Sachbezugswerte für Mahlzeiten, die ab dem Kalenderjahr 2024 gewährt werden, sind durch die 14. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung festgesetzt worden. Ab 2024 beträgt der Wert für ein Mittag- oder Abendessen 4,13 Euro und für ein Frühstück 2,17 Euro.

Dies ist eine Zusammenfassung des BMF-Schreibens. Für eine vollständige und detaillierte Ansicht wird empfohlen, das gesamte Schreiben zu lesen: 

 

11.12.2023 - Daniel Eilenbrock

Unterschrift - Daniel Eilenbrock

 

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